Wenig Beachtung wird hingegen in der Praxis der Möglichkeit geschenkt, auch selbstgenutzte Grundstücke zu Zeitwerten zu bewerten (IAS 16.29). Deren Erhöhung ist dabei im Normalfall nicht in der GuV als Ertrag auszuweisen, sondern in einer eigenen Rücklage im Eigenkapital. Diese Rücklage wird noch um latente Steuern reduziert.
Stille Reserven
Die so genannte Zeitbewertung selbstgenutzter Grundstücke wird derzeit nur von einer kleineren Zahl europäischer Unternehmen, zu denen etwa Rheinmetall und LVMH gehören, angewandt, obwohl sie auch für andere Unternehmen sinnvoll sein könnte – vor allem für jene, die über größere Beträge von stillen Reserven im Grundvermögen verfügen. In Österreich wurde dieses vorhandene bilanzpolitische Potential bisher nicht erkannt.
Die Zeitbewertung selbstgenutzter Grundstücke löst im Normalfall den positiven bilanzpolitischen Effekt aus, dass sich die Eigenkapitalquote erhöht. Es gibt allerdings auch potenziell nachteilige Auswirkungen, etwa ein Rückgang der Eigenkapitalrentabilität. Daher muss ein Unternehmen genau untersuchen, ob die Änderungen insgesamt zu begrüßen sind.
Die Auswirkungen auf den Jahresabschluss sind für professionelle Analysten erkennbar und können von ihnen rückgerechnet werden. Dies setzt fortgeschrittene IFRS-Kenntnisse voraus, über die nicht alle Bilanzleser verfügen. Analysten werden es aber honorieren, wenn die Höhe der stillen Reserven in selbstgenutzten Grundstücken transparent gemacht wird.
Buchwert-Anpassung alle drei bis fünf Jahre