Wien - BZÖ-Chef Peter Westenthaler wäre nicht erste Politiker in Österreich, der wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht steht. Eine Verurteilung könnte theoretisch schwerwiegende Konsequenzen haben. Denn das Strafgesetzbuch (StGB) sieht für dieses Delikt eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. In der Praxis wurden bisher aber zumeist Geldstrafen verhängt, wie im Fall des ehemaligen Außenministers Leopold Gratz in der Causa Lucona und SPÖ-Altkanzler Fred Sinowatz.

Geregelt ist der Tatbestand der falschen Zeugenaussage im Abschnitt "Strafbare Handlungen gegen die Rechtspflege" des StGB, genau in Paragraf 288, Absatz 1. Dort steht: "Wer vor Gericht als Zeuge oder, soweit er nicht zugleich Partei ist, als Auskunftsperson bei seiner förmlichen Vernehmung zur Sache falsch aussagt oder als Sachverständiger einen falschen Befund oder ein falsches Gutachten erstattet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen." In der Praxis erhalten allerdings zwei Drittel der Verurteilten eine bedingte Freiheitsstrafe, ein Drittel kommt mit einer Geldstrafe davon.

"Mit Sicherheit ausgeschlossen"

Im Mai 1989 gab es bereits einen aufsehenerregenden Prozess gegen einen Parteichef wegen falscher Zeugenaussage: Der ehemalige SPÖ-Vorsitzende Sinowatz stand damals wegen des selben Verdachts vor Gericht - wegen einer Bemerkung im Ehrenbeleidigungsprozess gegen den "profil"-Journalisten Alfred Worm. Sinowatz hatte damals "mit Sicherheit ausgeschlossen", vor dem burgenländischen SPÖ-Vorstand schon im Oktober 1985 über die "braune Vergangenheit" des späteren Bundespräsidenten Kurt Waldheim gesprochen zu haben. Sinowatz wurde wegen falscher Zeugenaussage zu einer Geldstrafe von 360.000 Schilling (26.162 Euro) verurteilt. In der Folge brachte die selbe Causa fünf weiteren burgenländischen SPÖ-Politikern Geldstrafen zwischen 135.000 und 360.000 Schilling (9.811 und 26.162 Euro) ein.

Causa Lucona

Etliche Prozesse wegen falschen Zeugenaussagen provozierte der Untersuchungsausschuss zur Causa Lucona. In dessen Folge kam es zu drei "Neben"-Verfahren, die mit einem Freispruch für Ex-Innenminister Karl Blecha und zwei Schuldsprüchen endeten: Gratz und der ehemalige Präsident des Arbeits- und Sozialgerichtes, Karl Heinz Demel, wurden wegen falscher Zeugenaussage vor dem Untersuchungsrichter rechtskräftig verurteilt. Gratz musste eine Geldstrafe in Höhe von 450.000 Schilling (32.703 Euro), Demel in Höhe von 288.000 Schilling (20.930 Euro) bezahlen.

Die ehemalige Präsidentin des Verwaltungsgerichtshofes, Ingrid Petrik, war in der Causa Noricum wegen falscher Zeugenaussage rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Mitte der 80er-Jahre war sie Referentin für Waffenexportangelegenheiten im Innenministerium. (APA)