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Grafik: Archiv
Die Benutzungsbedingungen einer Software sind fester Bestandteil der meisten Installationsprozeduren, ebenso konsistent werden sie aber wohl von den meisten BenutzerInnen ungelesen weggeklickt. Dabei würde es sich bei vielen Programmen durchaus einmal lohnen, der Frage, welche Versprechen man durch das Anwählen des "Zustimmen"-Knopfs eingeht, etwas genauer nachzugehen.

Ignoriert

Umgekehrt stellt sich allerdings auch die Frage, wie ernst so "End User License Agreements" (EULA) eigentlich zu nehmen sind, wenn selbst die Hersteller der Software die von ihnen vorgegebenen Bedingungen nicht mehr lesen. Ein prominentes Beispiel dafür lieferte unlängst Apple ab, das unbeabsichtigt allen BenutzerInnen von Windows, die keinen Mac verwenden, den Einsatz des eigenen Webbrowsers Safari untersagt hatte. Hier hatte man offenbar die EULA der Mac-OS-X-Ausführung der Software unüberprüft per Copy & Paste übernommen.

Verwertung

Mit recht "gewagten" Benutzungsbedingungen sorgt nun auch Adobe für Aufsehen. Hatte man doch seiner unlängst vorgestellten Online-Bildbearbeitung Photoshop Express eine EULA vorangestellt, die es in sich hatte. Denn laut dieser würden die BenutzerInnen des Services Adobe automatisch eine uneingeschränkte Lizenz über die eigenen Bilder abtreten - samt einer eventuellen kommerziellen Verwertung.

Nachgebessert

Von Arstechnica darauf angesprochen , sprach das Unternehmen von einem Versehen. Die EULA würde tatsächlich eine Weiterverwertung implizieren, die man niemals mit dem Content der BenutzerInnen vornehmen würde. Mittlerweile hat das Unternehmen auch bereits reagiert und aktualisierte Lizenzbedingungen für Photoshop Express online gestellt, die die umstrittene Passage nicht mehr enthalten.