Kind mit Stieftochter: Angeklagter zeigt keine Spur von Reue

Redaktion, 27. März 2008 19:17

53-jähriger Burgenländer zu acht Jahren Haft verurteilt - Kinder mit Gewalt aufgewachsen - Nicht rechtskräftig

Eisenstadt - Jener Südburgenländer, der am Dienstag wegen sexuellen Missbrauchs von fünf Mädchen zu acht Jahren Haft verurteilt worden ist, hat in der Verhandlung keine Spur von Reue gezeigt. Der Schöffensenat habe es als "erschreckend" empfunden, dass der Angeklagte "nicht einmal reumütig ist" und nichts dabei finde, dass er mit der 16-jährigen Stieftochter ein Kind bekommt, erklärte der vorsitzende Richter Wolfgang Rauter in seiner Urteilsbegründung.

"Racheakte" und "Missverständnisse"

Der gebürtige Slowene soll über die vergangenen dreißig Jahre hinweg seine zwei Stieftöchter, zwei leibliche Töchter sowie eine Enkeltochter sexuell missbraucht haben. Ihm wurde von der Staatsanwaltschaft Beischlaf mit Unmündigen, Unzucht, Blutschande und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses zur Last gelegt. Er leugnete die Taten und sprach von "Racheakten" und "Missverständnissen" etwa beim gemeinsamen Baden.

Die damals 16-jährige Stieftochter, mit der der Mann einen Buben bekam, sagte jedoch entgegen den Angaben des Beschuldigten aus, dass die sexuelle Beziehung keineswegs von ihr gewollt und freiwillig gewesen sei. Sie bestätigte wie auch die anderen Mädchen, dass die Erziehungsmethoden der Eltern sehr gewaltsam waren. Die Kinder seien von beiden geschlagen worden und wenn etwa das Geschirr nicht wie befohlen sauber war, mussten die Mädchen mitten in der Nacht aufstehen und abwaschen.

Jugendamt kam wiederholt vorbei

Zwar besuchten Vertreter des Jugendamts immer wieder die Familie im Südburgenland, doch wurden die Kinder von den Eltern rechtzeitig gewarnt, "nur ja nichts zu sagen". "Wir trauten uns gar nichts anderes zu sagen, als dass es uns gut geht", so eine der leiblichen Töchter des Angeklagten. Die Prozessbegleiterin der Opfer führte zudem an, dass ein "Racheakt" aus finanziellen Gründen nicht nachvollziehbar wäre, da drei der jungen Frauen gar nicht erbberechtigt seien.

Die Mädchen wussten lange Zeit nicht, dass auch ihre Geschwister Opfer sexuellen Missbrauchs wurden. Auch sei lange nicht bekanntgewesen, dass der Bub das Kind der damals 16-Jährigen ist. Dass eine der Frauen auch ihre eigene Tochter bei den Großeltern übernachten ließ und deren Erzählungen zuerst nicht ernst nahm, begründete sie damit, dass sie "es nicht wahrhaben wollte, es verdrängte". Alle Opfer seien stark "eingeschüchtert" gewesen.

Erschwerungsgründe

Laut Richter Rauter habe es "unendlich viele" Erschwerungsgründe wie etwa das Alter der Opfer und die Wiederholung der Taten über einen langen Zeitraum gegeben. Mildernd sei lediglich die bisherige gerichtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten zu werten gewesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Von ihrer Mutter beziehungsweise Stiefmutter seien die Mädchen nicht ernst genommen worden. Gegen die Frau wird ein eigener Prozess wegen Unterlassung angestrebt. (APA)

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19 Postings
Seek and discuss
 
28.03.2008 15:54
Da hörts auf

Bei solchen Fällen erwarte ich mir aber weitaus höhere Strafen als 8 Jahre!!!
Solche Unmenschen müssen von den Kindern getrennt und eine Mindeststrafe von 15 Jahren absitzen und spätestens dann psychiatrisch behandelt werden.
Ich will gar nicht wissen, was aus den armen Kindern wird, jetzt, wo sie etwas derartiges erleiden mussten.Es ist erwiesen, dass sexuell missbrauchte Personen im Erwachsenenalter eher zu ähnlichen Handlungen oder auch Gewalttätigkeit leiden.

Wenn mein Peiniger solche Ministrafen bekommen würde, hätte ich auch einen Mordszorn auf die Gesellschaft.
Nicht mal ein Großdealer kann einen derartigen Schaden verursachen, die kriegen aber höhere Strafen. Ganz zu schweigen von Wirtschaftskriminellen!
SCHWEINEREI!!!!!!!!

Libertin
28.03.2008 17:21

4 missbrauchte Kinder oder hunderte Drogenkranke?

Wissen Sie wirklich nicht, wer mehr Leid verursacht?

biggi729
27.03.2008 12:39

"Mildernd sei lediglich die bisherige gerichtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten zu werten gewesen" na no na ned, wenn er bisher nicht angezeigt wurde! idiotisch.

Libertin
27.03.2008 06:27
Unzucht, Blutschande

Wörter, die spätestens seit 1945 aus dem Vokabular gestrichen werden sollten.

Paul Janson
27.03.2008 10:12

Wie sollte man Inzucht sonst nennen?

Libertin
27.03.2008 18:45

Inzucht liegt in diesem Fall gar nicht vor (die Stieftochter ist nicht blutsverwandt). Inzest jedoch schon.

Herr Mann
 
27.03.2008 15:25

Entweder Vergewaltigung oder potenzielle Gefährdung der Gesundheit des Kindes. Je nachdem. Die allermeisten Fälle sind aber natürlich Vergewaltigungen.

Unzucht und Blutschande sind durchaus mit veralteten christlichen Moralvorstellungen belegt.

Paul Janson
28.03.2008 08:40

"potenzielle Gefährdung der Gesundheit des Kindes"

Das klingt so, als hätte man vergessen, das Kind im Auto anzuschnallen!!

Ich finde perverse Gewaltverbrechen sollen auch als solche bezeichnet, und nicht durch irgendwelche gschmeidigen Euphemismen relativiert werden.

Außerdem denke ich, dass Vergewaltigung innerhalb der eigenen Familie aufgrund der noch viel unglaublicheren Abartigkeit auch härter bestraft werden soll.

Libertin
28.03.2008 17:18

Abartigkeit sollte niemals bestraft werden, oder wollen Sie zurück in jene Zeit, in der Artigkeit ein Muss war?

Schädigendes Verhalten hingegen sollte bestraft werden.

Sam Deer
 
27.03.2008 05:44
Auf der Zunge zergehen lassen!

>> Zwar besuchten Vertreter des Jugendamts immer wieder die Familie im Südburgenland, doch wurden die Kinder von den Eltern rechtzeitig gewarnt, "nur ja nichts zu sagen". <<

Was bringen Besuche bei Krisenfamilien, wenn das Jugendamt immer vorher die Besuche ankündigt, damit ev. Spuren beseitigt, bzw. die betroffenen Kinder mit Drohungen präpariert werden können?

rheazorn
26.03.2008 22:30
8 Jahre????

Für mehrfachen Jahre langen Missbrauch und Inzest? Weil der Angeklagte "bis dato unbescholten" war? Letzteres muss man sich erst mal auf der Zunge zergehen lassen......Unfassbar.

Cauby Peixoto
 
26.03.2008 20:05
Fast zu erwarten

Leider fast zu erwarten, dass jemand, der solch schrecklich entmenschlichte Taten verübt, kein Gewissenskorrektiv hat:
Weder Unrechtsempfinden, noch Unrechtsbewusstsein

dr. marbuse
27.03.2008 07:06
es stellt sich aber die Frage,

was mann mit so einem Menschen tun soll, egal wie lange man ihn wegsperrt, ändern wird er sich nie. Und wenn er entlassen wird...

Cauby Peixoto
 
27.03.2008 12:01

Mir ist kein Mißbrauchsfall bekannt, wo nicht selbst eine erhebliche Mißbrauchsgeschichte vorliegt.

Ehemals Misshandelte sind schwer gefährdet, Erlebtes an eigene Kinder weiterzugeben - dieser Zusammenhang soll Ursächlichkeit verdeutlichen, aber nicht Täter entschulden!

Geglückte "Resozialisation" von Tätern stellt sich nur dann ein, wenn es gelingt, die Gefühlstaubheit der Täter durch Konfrontation mit der eigenen Geschichte aufzulösen - ein zwar nicht hoffnungsloser, aber mühsamer Weg.

Mittelfristig, wenn wir die potentiellen Täter von morgen verhindern wollen, müssen wir die gefährdeten Kinder von heute mit einem Bündel von Maßnahmen viel besser schützen. (Aufklärung, Nannybesuche, Adoptionserleichterungen,....)

sozialismusresistent
27.03.2008 07:17

genau deshalb nicht mehr entlassen.

dr. marbuse
27.03.2008 11:10
naja,

davon sind wir ja weit entfernt...

RebelAngel
 
26.03.2008 16:29
einmal fischfutterproduktion bitte!

Dr. Geiger
26.03.2008 16:23

na gott sei dank bekommt so ein perverser, der das leben von 5 menschen zerstört hat, weniger, als ein bankräuber. wiegt ein solches delikt doch ungemein schwerer.

(vorsicht: ironie)

perma.nent
27.03.2008 15:00

ein Hoch auf die österreichische Strafvollstreckung!

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