Pröll-Brief suggeriert Wählern, dass sie ihn und Fremdpartei gleichwertig wählen können - ÖVP weist Vorwürfe zurück - Mit Brief zum Download
Wien - Die niederösterreichische SPÖ wirft der ÖVP "Wählertäuschung" vor und droht vier Tage vor der Landtagswahl mit einer Anfechtung des Urnengangs am 9. März. SP-Landesgeschäftsführer Josef Leitner beschuldigte Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) am Mittwoch, in einem Brief an die Wähler den Eindruck erweckt zu haben, man könne sowohl ihn als Person als auch eine andere Partei wählen. Dieses "Stimmensplitting" ist jedoch nicht möglich - eine Vorzugsstimme für Pröll wird automatisch als Stimme für die ÖVP
gewertet, auch wenn als Partei beispielsweise die SPÖ angekreuzt wird.
ÖVP weist Vorwurf zurück
Die niederösterreichische ÖVP weist den Täuschungsvorwurf der SPÖ zurück und kritisiert die angekündigte Klage. Offenbar wolle die SPÖ, "dass die Wahl von den Gerichten und nicht von den Menschen entschieden wird", so VP-Landesgeschäftsführer Gerhard Karner am Mittwoch. Landeshauptmann Erwin Pröll habe in seinem Brief an alle Haushalte nur das geltende Persönlichkeitswahlrecht erklärt, das im Übrigen gemeinsam mit der SPÖ beschlossen worden sei.
Wählertäuschung in Brief
Wörtlich schreibt Pröll in dem Brief: "Mit Ihrer Vorzugsstimme
können Sie mir direkt Ihre Stimme geben - unabhängig davon, ob Sie auf Ihrem Wahlzettel eine Partei ankreuzen oder nicht." Leitner, in dessen Heimatbezirk Scheibbs das Schreiben verschickt wurde, sieht das als Wählertäuschung und hat sich das durch eine Expertise seines Rechtsanwalts bestätigen lassen. Demnach könnten die Wähler durch diese Formulierung zur Auffassung kommen, sie könnten sowohl Pröll eine Vorzugsstimme geben als auch die SPÖ wählen, womit sie aber "ungewollt" die ÖVP wählen würden.
Kein Stimmensplitting vorgesehen
Stimmensplitting ist in der Landtagswahlordnung nämlich nicht
vorgesehen. Eine Vorzugsstimme für Pröll (oder einen anderen
ÖVP-Kandidaten) wird automatisch als Stimme für die ÖVP gewertet. "Täuschen, tarnen und listig sein - so könnte das Motto der ÖVP Niederösterreich in diesem Wahlkampf gelautet haben", kritisierte Leitner und kündigte eine Klage auf Unterlassung und Widerruf beim Landesgericht St. Pölten an. Mit einem Ergebnis rechnet er zwar erst nach der Wahl, hier gehe es aber "ums Prinzip".
Bestätigt sieht Leitner seine Kritik durch Aussagen von
ÖVP-Landesrätin Johanna Mikl-Leitner. Diese habe bei einer
Wahlveranstaltung in Oberwaltersdorf laut einem Ohrenzeugen dazu aufgerufen, SP-Wählern zu raten, sowohl die SPÖ als auch Pröll zu wählen (was eine Stimme für die ÖVP bedeutet). Leitner verwies darauf, dass 2003 allein in Scheibbs auf fünf von 500 Stimmzetteln sowohl Pröll als auch die SPÖ angekreuzt gewesen seien. Er kann sich daher auch eine Wahlanfechtung vorstellen. "Wenn sich der Verdacht erhärtet, stellt sich natürlich eine Anfechtungsmöglichkeit", so der SPNÖ-Geschäftsführer.
Regelung seit 2001
Beschlossen wurde das Prinzip, wonach die Vorzugsstimme im
Zweifelsfall das Kreuzerl bei der Partei schlägt, im Juni 2001 - und zwar mit Zustimmung der SPÖ. Landesparteichefin war schon damals (seit Anfang Mai) Heidemaria Onodi.
Als Wahlziel für Sonntag gab Leitner einmal mehr Zugewinne aus.
"Wir werden 33,5 Prozent Plus erzielen, da werden sich viele
wundern", übte sich der SP-Geschäftsführer in Optimismus. Die Partei sei angesichts der "Fouls" der ÖVP motiviert: "Unsere Funktionäre sind heiß, das Fass ist voll." (APA)