Einsatz von Gaskammern von EU-Parlamentarier bezweifelt - Berufungsgericht bestätigte drei Monate bedingte Haft und 5.000 Euro Strafgeld gegen FN-Politiker
Paris - Der rechtsextreme französische Europaparlamentarioer Bruno Gollnisch, Nummer zwei der "Front National" (FN), ist am Donnerstag in zweiter Instanz wegen Infragestellung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu drei Monaten bedingter Haft und 5.000 Euro Strafgeld verurteilt worden. Gollnisch hatte sich 2004 zweifelnd über den Einsatz von Gaskammern in den NS-Vernichtungslagern geäußert. In dem Urteil wurde der EU-Parlamentarier weiter dazu verurteilt, den Menschenrechtsorganisationen, die in dem Verfahren als zivile Nebenkläger auftraten, 3.000 Euro Schadenersatz zu zahlen.
FN-Chef Jean-Marie Le Pen kritisierte das Urteil in einer Aussendung als "permanente Verfolgung jener, die Big Brother missfallen". "Solche Urteile bringen Frankreich auf das Niveau totalitärer Staaten", schrieb Le Pen. Gollnisch war wegen der Äußerungen bereits von der Universität in Lyon suspendiert worden, in der er Japanisch unterrichtete.
"Freie Debatte"
Gollnisch hatte 2004 gesagt, er stelle "die Hunderttausenden, die Millionen Toten" in den NS-Lagern nicht in Frage. Auch die Existenz von Gaskammern bestreite er nicht. Es müsse aber eine "freie Debatte" darüber geben, wie die Menschen in den Lagern gestorben seien.
Der 58-jährige Gollnisch hatte ursprünglich angekündigt, dass er in Lyon, wo er bereits Regionalratsabgeordneter ist, bei der Kommunalwahl vom kommenden März auch für das Amt des Bürgermeisters kandidieren werde. Nach einer Herzoperation kündigte er allerdings im vergangenen Dezember an, dass er sich aus dem Rennen um das Rathaus zurückzog. (APA)