Kritiker des Bundesasylamts: die Salzburger Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt und der Jurist Reinhard Klaushofer vom Menschenrechtsbeirat

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Salzburg – Wer als junger Flüchtling nach Österreich kommt, hat ein Interesse daran, von den Behörden als minderjährig angesehen zu werden, da sich daran besondere Schutzbestimmungen knüpfen. So können unbegleitete Minderjährige in Österreich selbst dann einen Asylantrag stellen, wenn sie über ein anderes EU-Land eingereist sind - im Gegensatz zu erwachsenen Flüchtlingen. Nicht selten gibt es Zweifel an den Altersangaben der Betroffenen – dann muss das Alter von den Beamten "festgelegt" werden. Dabei sei oft Willkür im Spiel, kritisierten Experten am Dienstag bei einem Pressegespräch in Salzburg.

Alternative: Abschiebung

Der Sozialarbeiter Gerhard Wallner vom Evangelischen Flüchtlingsdienst setzt sich bei der Plattform "Asylkoordination Österreich" mit unbegleiteten Jugendlichen auseinander. Er nennt als Beispiel zwei junge Männer aus Somalia, die – Wallners Angaben zufolge – im Frühjahr 18 Jahre alt werden. Im Oktober sind sie über Griechenland und Italien nach Österreich gekommen. "Als Volljährige könnten sie sofort wieder dorthin zurückgeschoben werden, als Minderjährige nicht", erläutert Wallner.

"Weniger als 30 Minuten"

Wallner sei dabei gewesen, als Neurologen die beiden Afrikaner im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen interviewt hätten, "in beiden Fällen weniger als 30 Minuten". Die Ärzte hätten gefragt, wie die Jugendlichen nach Österreich gekommen seien, ob sie in die Schule gegangen seien, welche Zukunftspläne sie hätten, ob sie schon eine Freundin gehabt hätten und wie oft sie sich rasieren müssten. Einer der beiden Neurologen habe auch mit einem Hämmerchen den Kniereflex überprüft. "In beiden Fällen wurde eine nähere körperliche Untersuchung nicht durchgeführt", sagt Wallner.

Handschrift statt Geburtsurkunde

Das Ergebnis im Fall der beiden Somalier: Die Volljährigkeit sei als "wahrscheinlich" bezeichnet worden – aber, so habe es in dem Gutachten weiter geheißen, das Alter solle in einem halben Jahr noch einmal beurteilt werden. Für die Behörde sei das Grundlage genug gewesen, die zwei Somalier für volljährig zu erklären. Bei einem der beiden sei als Beweismittel für die Volljährigkeit auch ein griechischer Ausweisungsbescheid mit einem handgeschriebenen Geburtsdatum herangezogen worden, berichtet Wallner. Eine somalische Geburtsurkunde, wonach der junge Mann noch minderjährig sei, sei dagegen nicht zur Kenntnis genommen worden.

Betroffene bräuchten Gegengutachten

Gilt ein Asylbewerber einmal amtlich als über 18 Jahre alt, kann er dagegen kaum noch etwas unternehmen, sagt Reinhard Klaushofer, der Leiter der Kommission des Menschenrechtsbeirats für Oberösterreich und Salzburg: "Nach ständiger Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofs kann man Gutachten nur auf ‚gleicher fachlicher Ebene‘ entgegentreten. Die Minderjährigen müssten also Gegengutachten erbringen, was allein an den nicht vorhandenen finanziellen Mitteln scheitert."

"Alter irgendwie erraten"

Größter Kritikpunkt aus Sicht der Experten ist die Art, wie die "unseriösen" Gutachten zu Stande kommen: "Hier wird das Alter manchmal irgendwie erraten", sagt Salzburgs Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt. Es sei "wissenschaftlich höchst umstritten, das Alter auf Grund medizinischer Methoden festzustellen. Konsens ist, dass eine exakte Altersfeststellung nicht möglich ist."

Schwankungsbreite bis zwei Jahre

Gerade bei Menschen mit anderer Hautfarbe könnten Europäer das Alter oft nicht einfach per Augenschein feststellen: "Es gibt Studien, dass wir Europäer gar nicht in der Lage sind, von Afrikanern oder Asiaten eine Personenbeschreibung abzugeben – wie sollen wir dann ihr Alter schätzen können?", fragt Holz-Dahrenstaedt. Und Flüchtlingsberater Wallner ergänzt, dass selbst bei sorgfältiger Überprüfung Schwankungsbreiten von ein oder zwei Jahren auf oder ab eingerechnet werden müssen – "genauer kann man das beim derzeitigen Stand der Wissenschaft nicht sagen".

"Mit dem Berufsrecht nicht vereinbar"

Der Deutsche Ärztetag hat unter anderem aus diesem Grund 2007 beschlossen, jegliche Mitarbeit von Ärzten an solchen Altersfeststellungen abzulehnen. Das sei "mit dem Berufsrecht nicht vereinbar, da es sich dabei weder um eine Maßnahme zur Verhinderung noch um die Therapie einer Erkrankung handelt". Die Flüchtlingsberater fordern die Österreichische Ärztekammer zu einer ähnlichen Distanzierung auf.

Gefälschte Papiere als Beweis

Wer gegenüber den Asylbehörden behaupte, volljährig zu sein – aus welchen Gründen auch immer – werde auch so behandelt, sagt Wallner. Umgekehrt gelte das nicht. Und die möglicherweise falschen Geburtsdaten auf gefälschten Ausweisen würden, wenn aus ihnen ein Alter von über 18 Jahren hervorgeht, systematisch gegen Asylwerber verwendet, ergänzt der Jurist Klaushofer.

Im Zweifel dagegen

Die Vorgabe des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR), wonach im Zweifelsfall für die Minderjährigkeit entschieden werden solle, werde in den beiden österreichischen Erstaufnahmezentren Traiskirchen und St. Georgen ignoriert, bemängeln die Flüchtlingsberater. Sie schlagen vor, die Betroffenen zwei Wochen lang zu beobachten und mehrere Interviews durchzuführen. Im Zweifelsfall seien die jungen Flüchtlinge als minderjährig einzustufen.

Bundesasylamt dementiert

Wolfgang Taucher, Direktor des Bundesasylamts, hat die Vorwürfe postwendend zurückgewiesen. Gegenüber der APA sagte er, das Schätzen des Alters durch Augenschein allein "entspricht nicht der Praxis". Das Amt halte sich vielmehr an ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom April 2007, in dem eine medizinische Untersuchung durch einen Sachverständigen gefordert werde. Im Vorjahr gaben insgesamt 584 unbegleitete Asylwerber an, minderjährig zu sein. 65 von ihnen wurden amtlich für volljährig erklärt. (Markus Peherstorfer, derStandard.at, 27.2.2008)