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Abgesehen von der Tatsache, dass der Import von Korallen verboten ist, sind diese Tiere auch dort am schönsten, wo sie herkommen.

Seit 25. Februar gilt eine neue Verordnung der EU zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES). Sie bündelt Ergebnisse der 13. (Bangkok, 2004) und 14. CITES-Konferenz in Den Haag (2007), an denen über 169 Nationen teilgenommen haben. Ziel dieser Konferenzen ist es, Tiere und Pflanzen vor Gefährdung durch den internationalen Handel zu schützen. "Wir freuen uns, dass die Beschlüsse der beiden CITES-Konferenzen jetzt EU-weit umgesetzt werden", so Jutta Jahrl, WWF-Arteschutzerxpertin. Die EU ist der weltweit größte Importeur von Wildtieren und –pflanzen und spielt daher eine Schlüsselrolle für das Überleben bedrohter Arten.

Korallen und Medizinalpflanzen sind die "Renner"

Auch in Österreich werden jedes Jahr tausende geschützte Arten eingeführt. Die meisten Importe erfolgen zwar legal, trotzdem kommt es immer wieder – bewusst oder unbewusst – zu illegalen Einfuhren geschützter Pflanzen oder Tiere. "Was den illegalen Handel betrifft, sind uns nur die Einfuhren aus Beschlagnahmungen bekannt", sagt Max Abensperg-Traun, CITES-Beauftragter des Lebensministeriums. "Daraus lässt sich jedoch ableiten, dass vor allem Korallen in letzter Zeit immer häufiger im Gepäck der Österreicher zu finden sind. Korallen werden wild entnommen und sowohl lebend als auch tot mitgeführt."

Ebenfalls stark zugenommen hat die Einfuhr von Medizinalpflanzen. "Wir vermuten, dass Extrakte und Pillen im Internet bestellt werden. Pakete gelangen aus den USA nach Österreich und werden dann hier über den Postweg beschlagnahmt. Eine der häufigsten Pflanzen, die importiert wird ist das Afrikanische Stinkholz, das in den afrikanischen Bergwäldern vorkommt und gegen Prostataleiden eingesetzt wird", erklärt Abensperg-Traun die Entwicklung. Für die Menschen in der Region bedeutet das, dass die Wälder abgeholzt werden und sämtliche Profite, die aus dem Verkauf der Pflanzen lukriert werden, an ihnen vorbeifließen.

Es drohen bis zu 1.400 Euro Strafe

Reisende, die Souvenirs aus dem Urlaubsland mitnehmen möchten, sollten sich vor dem Kauf ungedingt genau informieren. "Es drohen Strafen von 1.400 Euro, wenn Touristen – ob wissentlich oder unabsichtlich – gefährdete Arten einführen", so Abensperg-Traun.

Laut der neuen EU-Artenschutz-Durchführungsverordnung dürfen ab sofort nur noch 125 statt 250 Gramm Kaviar importiert werden, wobei einzig jene Dosen mit dem CITES-Etikett legal nach Österreich eingeführt werden dürfen. "Das Kaspische Meer, woher der Großteil des Kaviars am Weltmarkt stammt, wurde in den letzten Jahren praktisch leer gefischt", erklärt Jahrl die akute Gefährdung der Störe. Durch die legale Fischerei kann der Bedarf auf dem Weltmarkt nicht gedeckt werden und der illegale Handel mit dem Stör-Rogen floriert. Der mittlerweile dramatische Rückgang wild lebender Störe hat die Import-Einschränkung nötig gemacht.

Seepferdchen und Muscheln dürfen nach Europa

Es gibt aber auch gefährdete Arten, die ganz legal eingeführt werden dürfen. So kann man pro Person etwa bis zu drei der so genannten "Regenstöcke" aus Kaktus-Holz, bis zu vier Krokodilleder-Produkte sowie bis zu drei Gehäuse der Fechterschnecke in die EU einführen. Mit der neuen EU-Artenschutzverordnung dürfen nun auch bis zu drei Riesenmuscheln und bis zu vier getrocknete Seepferdchen ganz legal aus dem Urlaub mitgebracht werden.

"Was versucht werden muss ist, den Menschen vor Ort eine Möglichkeit zu bieten, ihre Ressourcen nachhaltig zu nutzen. Langfristig wird Artenschutz in Entwicklungsländern nur dann funktionieren, wenn die entwickelte Welt, also etwa die reichen Einfuhrländer der EU, die Möglichkeit der nachhaltigen Nutzung fördern, vor allem in Zusammenarbeit mit den nationalen Regierungen und betroffenen einheimischen Bevölkerungen", sagt Abensperg-Traun.

"Der Verkauf von Seepferdchen etwa bietet den Menschen eine Möglichkeit, ihr Land ökonomisch zu nutzen. Wir wollen den Entwicklungsländern keine Vorschriften machen. Aber wir wollen den Handel mit gefährdeten Arten, in Zusammenarbeit mit den Ausfuhrländern, in kontrollierbare Bahnen bringen. Durch die Legalisierung bietet sich auch die Möglichkeit, den Handel zu untersuchen und negativen Entwicklungen entgegensteuern zu können", erklärt Abensperg-Traun die Lockerung der Einfuhrbestimmungen.

Nutzung für den Artenschutz

"Das Konzept der nachhaltigen Nutzung von CITES-gelisteten Arten hat bereits in vielen Fällen gut funktioniert. Im südlichen Afrika etwa ist es gelungen, die einheimische Bevölkerung in die wirtschaftliche Nutzung der Tier- und Pflanzenwelt einzubeziehen, nachdem sie über Jahrzehnte hinweg davon ausgeschlossen waren. Mit dieser Einbeziehung stieg auch die Akzeptanz, die Natur zu schützen und als erhaltenswerten „Rohstoff“ zu betrachten. Nun machen nicht mehr nur die Europäer untereinander das Geschäft mit der Großwildjagd sondern auch die Einheimischen verkaufen Elefanten, Nashörner, Leoparden, Geparden oder Krokodile und profitieren von dem Erhalt des Lebensraumes und von einer gesunden Population. Dadurch wird in vielen Fällen durch den Handel mit Tieren und Pflanzen sogar deren Bestand gesichert. In der nachhaltigen kommerziellen Nutzung liegt die Zukunft für den Artenschutz in Entwicklungsländern", erklärt Abensperg-Traun.

Im Kampf gegen den illegalen Import gefährdeter Arten setzt man, sowohl bei Touristen als auch in den Erzeugerländern, vor allem auf Bewusstseinsförderung. Mit Infokampagnen in Tourismusbüros will man der Unwissenheit entgegenwirken. Für dieses Jahr ist bezüglich Medizinalpflanzen eine große Kampagne in Apotheken und bei Ärzten geplant. "Leider sind es gerade Mediziner, die, vermutlich unwissentlich, Arzneimittel verschreiben, die Stoffe enthalten, die aus gefährdeten Pflanzen extrahiert werden. Wir überprüfen die gesetzliche Lage in Österreich. Im Moment haben wir noch zu wenig Informationen, da der Trend, diese Pflanzen zu verwenden, erst seit einem Jahr in Erscheinung tritt", so Abensperg-Traun.

"Wir wollen vom 'Käseglockendenken' wegkommen und den strengen Schutz ersetzen durch kontrollierte Nutzung", erklärt Jahrl die Ziele des WWF. "Tiere und Pflanzen, die überhaupt nicht gehandelt werden dürfen, haben unter Umständen für die einheimische Bevölkerung keinen Wert. Das hat zur Folge, dass auch auf den Schutz kein Wert gelegt wird. Daher wollen wir die Auflagen lockern, wo immer eine Möglichkeit dazu besteht. Die Empfehlung des WWF lautet allerdings, nichts mitzunehmen", so Jahrl. Damit will man auch vermeiden, dass Touristen kriminalisiert werden, die beispielsweise Muscheln als Reiseerinnerung mit nach Hause nehmen. Im Visier der Artenschützer sind vielmehr Großhändler, die rücksichtslos ganze Bestände vernichten. So gibt es beispielsweise Papageienarten, für die auf dem Weltmarkt ein Preis von 18.000 Euro pro Pärchen erzielt wird.

Der Weg der Nutzung hat beispielsweise bei den brasilianischen Mohrenkaimanen (Melanosuchus niger) gut funktioniert, deren Bestände sich durch Zucht inzwischen erholt haben, so dass ein kontrollierter Handel mit Produkten aus Krokodilleder heute problemlos möglich ist. Bei der CITES-Konferenz, die alle zwei Jahre stattfindet, werden die Rahmenbedingungen für die gesetzlichen Bestimmungen diskutiert und die Schutzmaßnahmen beschlossen.

Im Zweifelsfall nichts kaufen

Reisenden, die nicht sicher sind, ob angebotene Waren mitgenommen werden dürfen, rät Abensperg-Traun im Zweifelsfall, auf den Kauf zu verzichten. "Händler, die Muscheln an Touristen verkaufen, werden potentielle Käufer mit Sicherheit nicht darüber informieren, dass die Waren nicht in die EU importiert werden dürfen. In vielen Fällen wissen sie auch gar nicht, wie die gesetzliche Regelung zu einzelnen Tier- und Pflanzenarten lautet." Wie wichtig die neue EU-Verordnung ist, machen folgende Zahlen des österreichischen Zolls deutlich: 2007 wurden neben Schildkröten, Kakteen, Korallen und Elfenbein auch über elf Kilogramm Kaviar beschlagnahmt. Allein der Kaviar hat einen Marktwert von rund 50.000 Euro.

"Die Menschen beginnen zu verstehen, dass diese beliebten 'Reiseandenken' schützenwerte Lebewesen sind, deren Zukunft nur gesichert werden kann, wenn jeder einzelne seinen Betrag leistet – und sei es nur, auf eine Muschel zu verzichten. Wenn jedoch Touristen unbedingt ein Reiseandenken mitnehmen wollen, so möchten wir vermeiden, diese Leute zu kriminalisieren", sagt Jahrl. (red)