Prügelei in der Innenstadt: Politikersohn gibt Österreicher die Schuld
Zeugen gibt es keine, irakische Botschaft in Wien spricht von einer "Lüge"
Redaktion
,
Wien - "Das ist eine Lüge, wir haben damit nichts zu tun." Mehr hört man bei der irakischen Botschaft in Wien nicht, wenn man um eine Stellungnahme zur Prügelei zwischen Masrour B., dem Sohn eines ranghohen irakischen Kurdenpolitikers, und Kamal K., einem 1978 nach Österreich geflüchteten irakischen Kurden, der mittlerweile österreichischer Staatsbürger ist, bittet. K. wirft seinem Kontrahenten und dessen Leibwächter vor, ihn am vergangenen Dienstag in der Wiener Innenstadt krankenhausreif geprügelt zu haben, die Gegenseite gibt K. die Schuld an dem Streit.
Der Fall ist politisch hochbrisant, schließlich war K. im Jahr 2006 im Irak zu 30 Jahren Gefängnis (später auf 1,5 Jahre reduziert) verurteilt worden, weil er in zwei Zeitungsartikeln die Familie B. diffamiert habe. Vor der Verurteilung sei er entführt und von Masrour B. gefoltert worden, sagt der 50-Jährige. Auf österreichischen Druck hin kam er frei, tauchte in London unter und kehrte am 14. Februar nach Wien zurück.
Offiziell aus medizinischen Gründen kam Masrour B. in dieser Zeit nach Österreich, am 19. 2. trafen die beiden einander in der Innenstadt; zufällig, sagt Kamal K., der mit gebrochener Nase und dem Verdacht auf Blutgerinsel im Gehirn derzeit im Spital liegt. Auch einer der beiden anderen Männer sei leicht verletzt worden, heißt es im Innenministerium, Zeugen gebe es keine für den Streit. Im Außenamt ist man offiziell nicht mit dem Fall befasst. (Michael Möseneder/DER STANDARD, Printausgabe, 23./24. Februar 2008)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.