Telekom-Chef Boris Nemsic reagiert auf Proteste der Kundschaft

Wer sein Handy bei der Mobilkom (A1) abmelden will, wird dafür in Zukunft nun doch keine 9,90 Euro "Strafgebühr" zahlen müssen. Nach heftigen Kundenprotesten hat die Telekom-Austria-Tochter entsprechende Pläne wieder ad acta geleget. "Wir werden das Deaktivierungsentgelt nicht einführen", sagte Konzernsprecherin Elisabeth Mattes am Montagnachmittag auf Anfrage.

Wie der WebStandard vergangenen Donnerstag nach Zuspielung eines Lesers berichtete, wollte die Mobilkom ein so genanntes Deaktivierungsentgelt einführen. Daraufhin brach in den Foren eine Protestwelle der Leser und Leserinnen los. Die Mitbewerber der Mobilkom distanzierten sich sogleich von der umstrittenen Gebühr.

Zum Wochenende hieß es dann von Seiten A1s im Interview, man werde sich die Rückmeldungen und die öffentliche Diskussion genau ansehen. Einen möglichen Rückzug schloss man nicht dezidiert aus. Schließlich hatten sich auch bei der A1-Hotline hunderte Kunden gemeldet, um ihren Unmut zu äußern.

Repräsentativ

"Es gilt, dem, was der Kunde nicht will, vorzubeugen. Die mehreren hundert Kunden, die sich bei uns gemeldet haben, nehmen wir als repräsentativ", resümierte Mattes schlussendlich gegenüber der APA. Auch für Neukunden werde die Mobilkom keine Kündigungsgebühr einführen.

"Bausteinchen"

Wie viele Einnahmen der Mobilkom dadurch entgehen, wollte die Sprecherin nicht kommentieren. Nur so viel: Die Kündigungsgebühr wäre in der Finanzierung nicht mehr als ein "Bausteinchen" gewesen. Im dritten Quartal 2007 haben gemäß der kommunizierten Churn-Rate von 3,85 Mio. Kunden 3,4 Prozent den Betreiber gewechselt. 9,90 Euro Deaktivierungsgebühr hätten der Mobilkom demnach rund 1,3 Mio. Euro gebracht.

"Wenn ein Produkt attraktiv genug ist, zahlt der Kunde auch einen Euro mehr"

Ob sich die Mobilkom dieses Geld jetzt über Gebührenerhöhungen in anderen Bereichen zurückholen wird, lässt sich laut Mattes nicht abschätzen. Das hänge von der Marktentwicklung ab und von der Frage, wie gut neue Dienste, Service-Angebote oder Endgeräte bei dem Kunden ankommen werden. "Wenn ein Produkt attraktiv genug ist, zahlt der Kunde auch einen Euro mehr", so die Sprecherin.

Deaktivierungsentgelt

Abgesprungen seien durch das erwogene Deaktivierungsentgelt keine Kunden. Auch einen nachhaltigen Image-Schaden erwartet Mattes nicht. Durch den frühzeitigen Stopp der Überlegungen seien die Kunden außer über Medien damit nicht in Berührung gekommen.

"viel Umsatz mit dem Ausstiegsgeld"

Nach den ursprünglichen Mobilkom-Plänen hätte das Deaktivierungsentgelt am 18. April in Kraft treten sollen. Vorher bekanntgeworden waren die Pläne deshalb, weil A1 aufgrund der Gesetzesvorgaben die Tarifänderung bis 1. Februar bei der Rundfunkregulierungsbehörde RTR anmelden musste. Die anderen Mobilfunkanbieter im Land hatten sich darauf umgehend von derartigen Überlegungen distanziert. Im Forum hatte so mancher Kunde der Mobilkom schon "viel Umsatz mit dem Ausstiegsgeld" gewünscht.

Keine Leistung für den Konsumenten

Ob das Deaktivierungsentgelt rechtlich gehalten hätte, ist fraglich. In Deutschland hatte der Bundesgerichtshofs 2002 eine Bearbeitungsgebühr für die Deaktivierung eines Handyanschlusses für nicht zulässig erklärt, da die Deaktivierung keine Leistung für den Konsumenten darstellte. Dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) wären die Chancen nicht schlecht gestanden, dass auch heimische Gerichte dieser Ansicht folgen könnten. (zw/APA)