Wirkstoff hemmt laut Studie gewebezersetzende Enzyme - Arbeiten zur Antikrebswirkung noch in experimentellem Stadium
Redaktion
,
Rostock - Ein bestimmter Inhaltsstoff der Cannabis-Pflanze hemmt einer Laborstudie der Universität Rostock zufolge die Ausbreitung von
Krebs im Körper. Die Pharmakologen Robert Ramer und Burkhard Hinz wiesen in Zellkulturen nach,
dass der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol die Auswanderung von
Tumorzellen in umliegendes Gewebe bremst.
Im Körper können durch diese Auswanderung Metastasen entstehen. Ermöglicht wird die Wanderung durch
gewebezersetzende Enzyme, die von den Krebszellen produziert werden.
Der Cannabis-Wirkstoff lässt die Zellen einen Hemmstoff gegen diese
Enzyme bilden.
Mögliche zusätzliche Therapie
Nach Angaben von Hinz, Leiter des Instituts für Toxikologie und
Pharmakologie, sind die Arbeiten zur Antikrebswirkung noch in einem
frühen, experimentellen Stadium. Die bisherigen Befunde ließen jedoch
darauf hoffen, dass Cannabinoide in Zukunft eine zusätzliche
Krebstherapie darstellen könnten, die mit weniger Nebenwirkungen als
die in der herkömmlichen Chemotherapie verwendeten Medikamente
auskomme. Die Resultate sind im "Journal of the National Cancer
Institute" veröffentlicht.
Cannabinoide werden schon seit Anfang der 90er Jahre intensiv auf
ihre medizinische Wirkung untersucht. Sie werden unter anderem bei
der Behandlung von Übelkeit, Erbrechen und Appetitlosigkeit während einer Chemotherapie
gegen Krebs eingesetzt. Tierversuche und Zellkulturexperimente weisen
nach Angaben der Hochschule darauf hin, dass Cannabinoide auch in der
Lage sind, Krebszellen an der Teilung zu hindern und sogar zu töten
und so das Wachstum von Tumoren bremsen können. (APA/red)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.