Frau mit Kind behob Geld, entdeckte Hundekot an Schuhen der Tochter, wurde gefilmt und bekam Post von der Bank
Ein
Artikel in den Stuttgarter Zeitung sorgt derzeit für einige Diskussionen über die Videoüberwachung in Deutschland.
Ein Stück, zwei Versionen
Laut Angaben der Zeitung betrat eine Frau mit ihrer dreijährigen Tochter eine Filiale der Stuttgarter Volksbank um Geld zu beheben. Nachdem Abhebevorgang fiel der 34-Jährigen auf, dass ihre Tochter schmutzige Fußspuren auf dem Steinboden hinterlassen hatte. Sie lief daraufhin zum nächstgelegenen Drogeriemarkt um die Spuren mit Feuchttüchern zu beseitigen. Wie die Frau den Stuttgarter Nachrichten mitteilte, musste sie aufgrund eines Arztbesuches die Bank daraufhin schnell verlassen und konnte die Angestellten nicht mehr informieren.
Videoüberwachte Verunreinigung
Auch wollte sie verhindern, dass ihre Tochter weitere Spuren in der Bank hinterlässt. Der Vorfall ereignete sich schon Anfang Dezember 2007, Aufregung herrscht aber erst jetzt, der Grund: Die Mutter erhielt ein Schreiben der Bank in dem es heißt: "aufgrund der Videoüberwachung in unserer Filiale konnten wir feststellen, dass es resultierend aus Ihrem Besuch unseres Geldautomatenbereichs zu einer fäkalen Verunreinigung kam. Wir bitten Sie daher, für die entstandenen Reinigungskosten aufzukommen." Die Kosten beliefen sich auf 52,96 Euro für "eine Stunde Arbeitszeit Meister/Obermonteur".
Video und KundInnendaten
Laut Angaben des Bankinstitutes wurden die Videoaufzeichnungen kurz nach dem Entdecken der Verunreinigung ausgewertet. Zudem wurden die KundInnendaten der Leute, die in diesem Zeitraum Geld behoben hatten, eingesehen. Nach den Medienberichten wurde auch die Aufsichtsbehörde für Datenschutz im Innenministerium von Baden-Württemberg auf den Fall aufmerksam. Gegenüber den Stuttgarter Nachrichten erklärte deren Leiter Günter Schedler, dass man sich die Frage stellen müsse, ob diese Vorgehensweise gerechtfertigt war. "Auf den ersten Blick haben wir einige Zweifel daran", so Schedler.
Es war das Kind und nicht der Hund
Die Sprecherin der Bank wiederum sieht in dem Vorgehen "grundsätzlich kein Problem". Die Auswertung des Videomaterials sei rechtens und zulässig. Eine solche Vorgehensweise sei Usus, da es immer wieder Fälle von Vandalismus gegeben habe. Die Sicht der Bank auf den Zwischenfall im Foyer stellt sich inzwischen anders dar. Es soll sich demnach nicht um Hundekot gehandelt haben der den Eingangsbereich verunreinigt hatte, sondern das dreijährige Kind habe seine Notdurft im Foyer verrichtet, die Kundin habe dies zudem auch bemerkt, wie auf den Videoaufzeichnungen klar zu sehen sei.
Der Datenschutz
Die deutsche Aufsichtsbehörde für Datenschutz will - egal ob Kinder- oder Hundehaufen - aufgrund dieses Zwischenfalls, nun genau prüfen, wie Geldinstitute mit ihren Überwachungsdaten umgehen und hat zudem einen ausführlichen Fragekatalog erstellt, der Licht ins Überwachungskameradunkel bringen soll.
Gütliche Einigung
Der Fall sorgte in Deutschland für einigen Wirbel. Am Mittwoch
bedauerte die Bank die "Eskalation im Falle der Verunreinigung ihrer Filiale in Degerloch" und kündigte eine "gütliche Einigung mit der Kundin" an. (red)