"Kein ursächlicher Zusammenhang"
"Fremdverschulden war nicht nachweisbar", sagte Jarosch. Der Todesfall im Herbst hatte ab Dezember wochenlang für Diskussionen gesorgt. Nach rund drei Monaten Zeitverzögerung hatte die Wiener Gerichtsmedizin schließlich ihren Bericht verfasst und festgestellt, dass kein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Todesfall gefunden werden konnte. Gleichzeitig sei das aber auch nicht hundertprozentig auszuschließen. Österreichische Impfexperten hatten einen möglichen Konnex von Anfang an bezweifelt.
EMEA befasste sich mit Todesfällen
Vergangene Woche hatte sich auch die Europäische Arzneimittelagentur EMEA mit insgesamt zwei Meldungen über ungeklärte Todesfälle im zeitlichen Umfeld der Verabreichung einer HPV-Teilimpfung beschäftigt: "Die zwei europäischen (Todes-, Anm.) Fälle wurden im Rahmen der ständigen Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln berichtet. Einer kam in Österreich vor, der zweite in Deutschland. In beiden Fällen konnte die Todesursache nicht identifiziert werden. Es konnte kein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Tod der jungen Frauen und der Verwendung von 'Gardasil' hergestellt werden."
Fazit der EMEA-Experten: "Auf der Basis der derzeit vorhandenen Hinweise ist das Komitee der EMEA für Medizinprodukte für die Anwendung am Menschen (CHMP) der Meinung, dass die Vorteile von 'Gardasil' weiterhin die Risiken übertreffen und dass keine Änderung der Produktinformationen notwendig sind." Normalerweise genügt schon der begründete Verdacht auf Nebenwirkungen, um in dem Produktinformationen eines Arzneimittels Änderungen vorzunehmen.
Erzeugerfirma zeigt Unverständnis
Bei dem Erzeuger von "Gardasil", Sanofi Pasteur MSD, stießen neue Medienberichte - auch noch nach Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft - auf Unverständnis, in denen neuerlich von einem Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Todesfall gesprochen wurde. Vermutungen, es hätte sich doch um eine sehr selten nach Infektionen oder Impfungen auftretende Akute Disseminierte Encephalomyelitis (ADEM) gehandelt, wurde mit dem entsprechenden Zitat aus dem Obduktionsbericht der Gerichtsmedizin entgegentreten.
Darin heißt es unter anderem: "Hierzu ist festzuhalten, dass im Gehirn keine histologischen Auffälligkeiten vorlagen, weiters dass die typischen Symptome des Guillain Barré Syndroms, wie motorische Schwäche oder Facialisschwäche (Schwäche des Gesichtsnerves, Anm.), in der Anamnese (Vorgeschichte, Anm.) nicht angeführt wurden. Ein konkreter Hinweis für das tatsächliche Vorliegen einer todesursächlichen Arzneimittelnebenwirkung ist daher aus den Befunden nicht ableitbar und nach Bedachtnahme auf Befundmuster und Symptome nur wenig wahrscheinlich (obwohl wie auch vorher erwähnt, diese Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann)."
"Milliardenfach erprobt"