Die serbische Regierung beruft sich in ihrem Widerstand gegen eine Unabhängigkeit des Kosovo auf die UN-Resolution 1244, die im Juni 1999 als Grundlage für die Errichtung der UN-Verwaltung beschlossen wurde und "unter der die Bevölkerung des Kosovo substanzielle Autonomie innerhalb der Bundesrepublik Jugoslawien genießen kann". Weiters wird in der Resolution das Bekenntnis aller Mitgliedstaaten "zur Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien" bekräftigt. Serbien sieht sich als Rechtsnachfolger der Bundesrepublik Jugoslawien. (DER STANDARD, Printausgabe, 18.1.2008)