Belgien droht Verlust seiner Enklaven in Deutschland

Redaktion, 13. Jänner 2008 19:38

Folgewirkung von Bahnstilllegung über deutsches Territorium

Brüssel/Verviers - Belgien muss möglicherweise einen Teil seines Staatsgebietes an Deutschland abtreten. Grund sei der Abbau der seit 2001 stillgelegten Vennbahn im Osten des Königreichs, meldete die Zeitung "Le Jour Verviers".

Die belgische Bahnlinie führt streckenweise über deutsches Territorium. Der Vertrag von Versailles hatte die Strecke samt Bahnhöfen und Nebenanlagen im Jahr 1919 dem Königreich Belgien zugesprochen.

Der Regierungskommissar im Bezirk Eupen-Malmedy-Sankt Vith, Marcel Lejoly, weist laut Zeitungsbericht auf "internationale Konsequenzen" des Rückbaus der Bahnstrecke hin. Lejoly, dessen Funktion mit der eines deutschen Regierungspräsidenten vergleichbar ist, bereite dazu einen Bericht an das belgische Außenministerium vor. Dabei geht es den Angaben zufolge um mehrere Quadratkilometer: Die Eisenbahnstrecke führt südlich von Aachen zwischen Roetgen und Kalterherberg durch den Westen von Nordrhein-Westfalen.

Anfang Dezember 2007 wurde nach Angaben des Vennbahn-Vereins mit dem Abbau der Gleise zwischen Monschau und Kalterherberg begonnen. Ende 2001 war der Betrieb der Touristikzüge auf der Strecke durch Eifel und Ardennen eingestellt worden. (APA)

Oldenburg
11.01.2008 12:57
Exklaven, oh Standard, Exklaven,

nicht "Enklaven".

derPolizist
10.01.2008 16:26
No...

was für "internationale Konsequenzen" sollen das sein, Herr Lejoly?

Im Übrigen finde ich es nicht schlecht, dass auch die letzten Überbleibsel des Versailler Vertrages getilgt werden...

Und, lieber Standard, heißt das nicht eigentlich EXKLAVEN in diesem Fall?

Jürgen Rembremerding
 
11.01.2008 09:41
"die letzten Überbleibsel des Versailler Vertrages"?

Der Friedensvertrag von 1919 regelt noch vieles. Unter anderem die deutsche Westgrenze gegenüber Belgien.

Eupen, Mlamedy und St. Vith sind seit dieser Zeit (und der Abstimmungsfarce von 1920) belgisch und werden es auch bleiben.

Eine interessante Geschichte ist aber, dass Belgien die o.g. Orte in den 20ern faktisch an Deutschland zurückverkaufen wollte. Das scheiterte aber an der diplomatischen Intervetion Frankreichs.

Ansonsten gelten natülich bestimmte wirtschaftliche Bestimmungen (z.B. Art. 274) fort.

Auch entsprechen die heutigen Grenzen gegenüber Frankreich und Dänemark den Vertragsbestimmungen von 1919.

Die genannte Eisenbahnlinie ist übrigens nicht Gegenstand des Friedens, sondern eine nachträgliche Detailregelung.

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