Trübe Aussichten nach dem Buchstaben des Gesetzes für die ORS bei der Vergabe der Handy-TV-Lizenz.

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Die Medienbehörde dürfte sich schwer tun, der ORF-Sendertochter die Lizenz für Handy-TV zu erteilen. Gesetz und Ausschreibung fordern Verträge mit Programmplattformen, sie trat ohne an. - Für die ORS "kein K.-o.-Kriterium".

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Wien - Seit einer Woche rätseln Mitbewerber und Medienjuristen über die Bewerbung der ORS für Handyfernsehen. "Das ist mutig", mokiert sich ein (nicht involvierter) Rechtsexperte: Die ORS bewarb sich ohne sogenannten Programmaggregator um die technische Plattform für Mobil-TV, also um einen sogenannten Multiplex.

Das Privatfernsehgesetz fordert in Paragraph 23 für Handy-TV-Multiplexe "die Vorlage der mit Programmaggregatoren und Rundfunkveranstaltern getroffenen Vereinbarungen über die konkrete Programmbelegung im Basispaket".

Die Verordnung zur Ausschreibung wird noch deutlicher, wenn sie die "notwendigen Angaben und Unterlagen für einen Antrag" auflistet. Dazu zählt "insbesondere die Vorlage der mit Programmaggregatoren und Rundfunkveranstaltern getroffenen Vereinbarungen über die konkrete Programmbelegung im Basispaket (...). Es ist zu beachten, dass diese Vereinbarungen bereits abgeschlossen sein müssen, unverbindliche Absichtserklärungen oder dergleichen genügen dieser Anforderung nicht!"

"Kein K.-o.-Kriterium"

Die ORS bestätigt, dass sie keine solche Vereinbarung hat und also auch nicht vorlegen konnte. Ihr Geschäftsführer Michael Wagenhofer sieht in dieser Forderung "ein Kriterium von mehreren" für den "Beauty Contest" zur Auswahl des Plattformbetreibers. Es fließe "in die Gesamtbetrachtung ein", sei aber "kein K.-o.-Kriterium".

Wagenhofer verweist auf die Schweiz, wo Handynetzbetreiber nach dem Zuschlag abgesprungen seien. Die Vereinbarungen mit Mobilfunkern seien "sehr weich". Er räumt ein, dass seine Firma "formal schlechter" angetreten ist als andere. Die ORS sieht er aber "definitiv nicht aus dem Rennen".

Mehrere vom STANDARD dazu befragte, erfahrene Rundfunkjuristen beurteilen das anders. Die Forderung nach abgeschlossenen Vereinbarungen sei so deutlich, dass Antragsteller den Aggregator auch nicht nachliefern können. Maßgebliche Veränderungen von Anträgen nach Ende der Bewerbung, so die Rechtsprechung etwa in Radioverfahren, sind nicht möglich.

Michael Ogris, Chef der zuständigen Medienbehörde KommAustria, muss sich bedeckt halten. Zum fehlenden Aggregator im ORS-Antrag erklärte er: "Der Sachverhalt ist mir klar, wir sind am Prüfen."

Konkurrenten der ORS, (der Standard berichtete als erstes Medium): Media Broadcast/T-Systems mit One, 3 und allen größeren Privatsendern, Mobile TV mit Bundesländerverlagen und einer Wiener Produktionsfirma sowie die Festnetz-Telekom mit ihrer Mobilfunkschwester. (Harald Fidler/DER STANDARD; Printausgabe, 22./23.12.2007)