Die VfGH-Entscheidung

Redaktion, 27. Juni 2008 14:22

Verfassungsrichter: Verweigerte Niederlassungsbewilligung kein Verstoß gegen Menschenrechte - Beschwerde bei VwGH möglich

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem mit 11. Dezember datierten Erkenntnis festgestellt, dass die Verweigerung der Erstniederlassungsbewilligung für die Familie Zogaj nicht verfassungswidrig war. Arigona Zogaj und ihrer Mutter Nurie bleibt nach der Ablehnung des humanitären Aufenthaltsrechts durch Innenminister Günther Platter nur mehr eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof, die binnen 14 Tagen beantragt werden müsste.

Die Zogajs hatten in ihrer Beschwerde drei Punkte geltend gemacht: Aus ihrer Sicht stellte die Verweigerung einer Niederlassungsbewilligung durch die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck eine zweifache Verletzung der Menschenrechtskonvention dar (Recht auf Privat- und Familienleben sowie Verbot der unmenschlichen Behandlung), außerdem sahen sie die vom Verfassungsgerichtshof aufgestellten Bleiberechts-Kriterien verletzt.

Der Verfassungsgerichtshof wies jedoch alle Punkte zurück. "Die behauptete Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte hat sohin nicht stattgefunden", heißt es in dem Erkenntnis. Auch ein anderes, von den Zogajs nicht geltend gemachtes verfassungsrechtlich gewährleistetes Recht, wurde demnach nicht verletzt: "Die Beschwerde war daher abzuweisen." Ob einfachgesetzliche Bestimmungen verletzt wurden, müsste nun der Verwaltungsgerichtshof klären. Die Entscheidung über das von der BH angeregte humanitäre Aufenthaltsrecht liegt bei Platter.

Die Punkte im Detail


  • Zwar wurde von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft nicht geprüft, ob durch die Verweigerung der Niederlassungsbewilligung das Recht auf Privat- und Familienlebens (Artikel 8 Menschenrechtskonvention) verletzt wird. Dies war aus Sicht der Verfassungsrichter aber auch nicht mehr nötig. Denn diese Frage wurde bereits im Rahmen des zuvor rechtskräftig abgeschlossenen Ausweisungsverfahrens verneint. Gegen diesen Bescheid der Sicherheitsdirektion Oberösterreich hat die Familie nicht berufen.

  • Aus dem selben Grund nicht stichhaltig ist nach Ansicht der Verfassungsrichter auch die Kritik, wonach die Kriterien für den humanitären Aufenthalt von den Behörden nicht berücksichtigt wurden. Diese Frage wurde ebenfalls schon beim Ausweisungsverfahren geprüft, ihre Verneinung wurde von der Familie nicht angefochten.

  • Eine Verletzung des Verbots der unmenschlichen Behandlung (Artikel 3 Menschenrechtskonvention) kann eine verweigerte Niederlassungsbewilligung laut VfGH nicht darstellen. Dies wäre laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte lediglich bei einem Ausweisungsbescheid möglich.
  • (APA)

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    17 Postings
    Alexander Neumaier
    17.12.2007 11:12
    Selten dämlicher Anwalt der Familie

    Da ergehen Bescheide gegen die nicht berufen wurde oder die nicht angefochten wurden.
    Was macht denn der Anwalt der Familie Zogaj?
    Nur auf die Mitleidsmasche zu setzen ist wohl nicht ganz die Lösung gewesen.
    Oder war es dem Anwalt von Anfang an klar, daß der Fall an sich aussichtslos ist und er war eben nur auf seine Honorarnoten aus?
    Das wäre ja nicht unüblich.
    Dann wäre das, selbst für einen Anwalt, die zynischste Vorgangsweise gegenüber der Familie, die ich mir vorstellen kann.
    Hoffnung machen, abkassieren, Bescheide ignorieren und dann sich als "Kämpfer für Gerechtigkeit und Menschlickeit" in Szene zu setzen.
    Vielleicht sollte die junge Dame nun von diesem Anwalt Schadensersatz für ihre psychische Belastung verlangen?

    Anaxagoras2
    15.12.2007 19:01
    Also ich würde die Sache bis zum Europäischen Gerichtshof....

    ...für Menschenrechte in Straßburg ziehen. Das hat zwar keine aufschiebende Wirkung, aber als Einzelfallentscheidung ist durchaus die aufschiebende Wirkung zu unterstellen. Wenn ich dann die Praxis des EuGH so betrachte, hätten die Zogaj's durchaus gute Aussichten Recht zu bekommen. Und es gäbe nur Gewinner. Und jeder kann sein Gesicht wahren.

    alterlaaer1
    14.12.2007 15:02

    Die Zogajs sollen das gleiche wie Landeshauptmann Haider machen, nämlich das Gerichtsurteil ignorieren. Würde mich interessien wie Kronenzeitung und BZÖ reagieren würden.

    robinsons freitag
    14.12.2007 15:46
    Das tun sie doch schon die ganze Zeit!

    alterlaaer1
    14.12.2007 17:07

    Das ist mir neu, dass die Zogajs mehrfach Höchstgerichturteile ignorierten.

    angel of hope
     
    15.12.2007 02:00
    zur ihrer info:

    vfgh bzw. vwgh sind beides höchstgerichte, welche tlw. nachstehende urteile gefällt haben!

    standard-artikel "chronologie: der fall arigona":
    Dezember 2003: Der Verfassungsgerichtshof lehnt eine Asylbeschwerde ab
    März 2005: Der Verwaltungsgerichtshof lehnt die Beschwerde ab
    September 2005: Das Innenministerium lehnt den humanitären Aufenthaltstitel ab
    Mai 2007: Das Innenministerium weist auch die Berufung der Familie hinsichtlich einer Niederlassungsbewilligung ab
    Juli 2007: Die UNO-Übergangsverwaltung UNMIK stimmt der Rückführung der Familie in den Kosovo zu
    14. Dezember 2007: Der VfGH weist die Beschwerde der Familie Zogaj gegen die Verweigerung der Erstniederlassungsbewilligung ab

    Don Quixote + Windmühlen
     
    15.12.2007 19:00

    Das Ablehnen einer Beschwerde ist kein Urteil.
    Auch der VfGH hat gestern kein Urteil gesprochen.

    Protagoras
    17.12.2007 10:09
    Wieder so ein Spezialist!

    Der VfGH spricht auch keine Urteile, sondern trifft lediglich Entscheidungen (Erkenntnisse und Beschlüsse).

    Im Volksmund ist das dann ein "Urteil" des VfGH. Daher gab es genau genommen auch kein VfGH-Urteil wegen der Ortstafeln, sondern ein VfGH-Erkenntnis, das ignoriert wurde.

    00nix
    14.12.2007 17:53

    es ist ja nicht das erste urteil des ogh.

    peak oil
    14.12.2007 14:37
    wer will wirklich helfen:

    der/die trage sich in diese liste ein: gegenabschiebung.wordpress.com

    Gusti Rentner
    14.12.2007 14:33
    ARIGONA war bei den sämtlichen bisherigen Antragstellungen eine UNMÜNDIGE Minderjährige. Nunmehr ist sie aber vom Gesetz her MÜNDIG und könnte aus eigenem auf ihre Person zugeschnittene Anträge stellen, - unter Einbeziehung ihrer Interessen,

    die Eltern und Geschwister wieder bei sich zu haben.

    si net
    16.12.2007 13:08

    Ich finde den Ansatzpunkt nicht so weit hergeholt..!

    Es gibt mehrere Aspekte, die einer Neubewertung dienen könnten

    Es scheint so, daß der Anwalt der Familie nicht ganz dienlich in seiner Arbeit war, ..


    Shirin Maier
    14.12.2007 15:44
    Erzählen Sie bitte nicht so einen Blödsinn....

    Don Quixote + Windmühlen
     
    16.12.2007 16:39

    Wie war das mit Frau Zeqai? Genau so.

    Gusti Rentner
    14.12.2007 14:29
    Besuchen Sie den VwGH - so lange es noch geht !

    Da gab's doch einmal ein ähnliches Lied mit dem Titel "Besuchen Sie Europa"...

    peak oil
    14.12.2007 14:43
    platter sturzflug,

    so hieß doch die band, oder?

    Beate holzer
    15.12.2007 12:13

    na freilich.

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