Die Grundrechtecharta der EU

Redaktion, 29. März 2008, 17:41

"Die Würde des Menschen ist unantastbar" - Soziale Grundrechte, Umweltschutz und Klonverbot - Ausnahme für Briten und Polen

Brüssel - Die Grundrechtecharta der EU, die heute, Mittwoch in Straßburg proklamiert wurde, ist zwar nicht direkt Teil des neuen EU-Vertrages, wird aber "dieselbe Rechtsverbindlichkeit wie die Verträge" haben (Artikel 6 Reformvertrag). Schon jetzt orientiert sich der Europäische Gerichtshof an dem im Jahr 2000 erstellten Text. Er enthält neben den klassischen Grund- und Freiheitsrechten aus der Menschenrechtskonvention etwa auch soziale Grundrechte, die Verpflichtung der EU zum Umweltschutz und ein Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen. Insgesamt umfasst die Charta 54 Artikel.

Allerdings ist der Wirkungsbereich der Grundrechtscharta eingeschränkt: Im vollen Umfang gilt sie nur für die EU-Institutionen, die Mitgliedstaaten müssen sie ausschließlich bei der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht beachten. Großbritannien wird die Grundrechte überhaupt nicht anerkennen, Polen akzeptiert lediglich die sozialen Grundrechte.

Das Kapitel I der Grundrechtecharta enthält Bestimmungen über die "Würde des Menschen". Artikel 1 lautet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen." Artikel 2 regelt das "Recht auf Leben" und das Verbot der Todesstrafe, Artikel 3 das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit inklusive eines Verbots von Eugenik und des Klonens von Menschen.

Kapitel II enthält die "Freiheitsrechte" - also etwa das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie das Recht auf Bildung und das Asylrecht.

Kapitel III ("Gleichheit") regelt die Gleichheit aller Personen vor dem Gesetz sowie ein umfassendes Diskriminierungsverbot (Rassismus, Sexismus etc.) und die Verpflichtung zur Integration von Behinderten.

Neue Grundrechte finden sich in Kapitel IV ("Solidarität") - unter anderem das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Kollektivverträge abzuschließen sowie das in Österreich bisher nicht gesetzlich verankerte Streikrecht und der Anspruch auf kostenlose Arbeitsvermittlung. Außerdem soll die Politik der Union ein "hohes Umweltschutzniveau" und ein "hohes Verbraucherschutzniveau" sicherstellen.

Unter Kapitel V ("Bürgerrechte") findet sich neben dem Wahlrecht aller EU-Bürger bei EU- und Kommunalwahlen auch eine für Österreich neue Bestimmung, nämlich das "Recht auf eine gute Verwaltung". Konkret: Das Recht auf Anhörung im Verwaltungsverfahren, auf Aktenzugang und auf eine begründete Entscheidung der Behörden.

Kapitel VI regelt "justizielle Rechte" wie das Recht auf ein unparteiisches Gericht, die Unschuldsvermutung sowie die Bestimmung, dass niemand wegen derselben Straftat zweimal verurteilt werden darf, sowie das Verbot von "unverhältnismäßigen" Strafen.

Die "Allgemeinen Bestimmungen" in Kapitel VII bergen eine wichtige Einschränkung: Der Grundrechtekatalog gilt zwar für die EU-Organe im vollen Umfang, für die Mitgliedstaaten aber nur beim Vollzug von EU-Gesetzen. (APA)

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22 Postings
webinformationat
00
3.12.2009, 01:59
Der Unfriedensvertrag ist in Kraft!

www.webinformation.at

Stachanow, Mitarbeiter des Monats!
 
00
1.12.2009, 16:15
Wertlose Rechte!

Wer genau liest wird feststellen, dass die wichtigen Inhalte in der Grundrechte-Charta völlig unverbindlich formuliert sind!

Ein "hohes Umweltschutzniveau" und ein "hohes Verbraucherschutzniveau" dürfen zB. nicht zu Lasten der "Unternehmerischen Freiheit" ausgelegt werden und sind damit wertlose Lippenbekenntnisse, wie die CO2-Politik der EU beweist.

Das "Recht auf Arbeit" und "befriedigende Entlohnung" (Art. 23, 1+3) http://de.wikisource.org/wiki/Allg... chenrechte

... verkommt im EU Papier zum "Recht, zu arbeiten und einen frei gewählten oder angenommenen Beruf
auszuüben" über die Entlohnung verliert man dort kein Wort.

webinformationat
23

Die Charta der Grundrechte ist der schlechteste Menschenrechtsstext der Geschichte.
Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 EUV (Lissabon) erkennt die Charta an. Der Charta fehlt die philosophische Fundierung, welche die Aufklärung auf der Grundlage des Christentums geleistet hat und die bestens in der Rechtslehre Kants zu studieren ist.

Mit dem ökonomischen Liberalismus will die Charta Europa das Recht für das 21. Jahrhundert geben.

Freiheit, Grundrechte, Menschenrechte, Grundfreiheiten, Freiheiten, Rechte, Ansprüche sind in der Charta in einer inkonsistenten Begrifflichkeit nebeneinander gestellt, welche Verwirrung bei den Interpreten und in der Praxis stiften wird. Ganz unklar bleibt, aus welchen "Grundrechten" überhaupt subjektive Rechte folgen sollen

skip it
01
2.10.2009, 10:52
die "aufklaerung auf der grundlage des christentums"...

...DER is leiwand.

sollte es ihnen voellig entgangen sein, die "droits de l'homme et du citoyen" wurden erstmals im september 1789 von der assemblée nach der franz. revolution verabschiedet.

was die mit ihrem "christentum" am stecken hatte, koennen s' in jedem g'schichtsbuech'l nachwassern.

die aufklaerung fand "wegen" oder "trotz" oder sonstwas "des christentums" statt.

aber sicher NICHT "auf dessen grundlage".

Ggg14
20

Genau wenn wir nicht alles haben können, dann lieber gar nix.
Sehr gscheit, auch wenn ich Ihnen im Prinzip Recht gebe.
Ich denke trotzdem, es ist ein wichtiger Schritt. Und nachdem es sich bei dem Text ja nicht um die Bibel handelt, was hält uns davon ab, ihn immer weiter zu verbessern. Gleich die Eier legende Wollmilchsau zu beschließen zu können, ist eine Utopie.

Stachanow, Mitarbeiter des Monats!
 
00
1.12.2009, 16:19
Die Grundrechte-Charta ist eine Verschlechterung ...

... gegenüber der - in der österr. Verfassung verankerten - allgemeinen Erklärung der Menschenrechte!

seng do
01
19.2.2009, 16:50
die 1948er Version

sollte in einer 2009er Version nicht schlechter, sondern doch wohl besser sein. Oder, meinens nicht?
Lesen Sie sich mal beide Varianten durch.
1948er: http://www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm
2009er: http://www.jochen-birk.de/text_de.pdf
Sonst könnte man gleich die 1948er Version nehmen und hängen ein zwei Paragrafen wegen IT, Bio ecc. ranhängen.

webinformationat
01
10.2.2009, 01:21

Meinen Sie das Ernst? Also dann los: Verbessern Sie den Text! Niemand wird den Text zum Positiven ändern. Auch Sie werden das bemerken.

Die Charta von 1948 genügt nicht, weil man dann nicht so gut Menschenrechte mit Füßen treten kann.

Es wird eine Politik für die Reichen durchgesetzt und viele lassen sich mit dem Friedensprojekt EU blenden.

Ggg14
10
11.2.2009, 23:15

Und wenn wir alles ablehen, ist alles besser.
Entweder wir nehmen, was jetzt realistisch durchsetzbar ist oder wir machen die Augen zu und warten bis sich unsere paradiesische Welt endlich materialisiert.

PointNoef
 
01
19.2.2009, 20:04
Und wenn wir alles ablehen, ist alles besser.

Na sicher, dann bleibt - wie schon vor jahrhunderten - nurmehr das Faustrecht übrig. Das nenne ich Fortschritt der "Besserwisser"

webinformationat
11
11.2.2009, 23:17

Oder wir wehren uns. Lesen Sie einmal das Buch von Naomi Klein: Schock-Strategie...

proteus
20
12.12.2007, 18:09

Nichts dabei was nicht bereits in Österreich durch nationale Gesetzgebung gesichert ist.

Andreas Prucha
01
4.10.2009, 21:13

Das stimmt nur teilweise. Abgesehen davon schützten auf EU-Ebene verankerte Grundrechte uns zumindest teilweise davor, dass unsere eigenen Politiker diese auf nationaler Ebene aushöhlen.

Es ist mir schleierhaft wie sich irgendein Mensch gegen eine gesetzliche Verankerung von Grundrechten wehren kann.

Stachanow, Mitarbeiter des Monats!
 
00
1.12.2009, 16:29
Kurz ein klar:

Die Europäische Menschenrechtskonvention trat in Österreich 1958 in Kraft. Sie steht im Verfassungsrang.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bund... rundrechte

Stachanow, Mitarbeiter des Monats!
 
01
1.12.2009, 16:25
Lesen Sie die ...

... jetzt schon in der österr. Verfassung verankerte "allgemeine Erklärung der Menschenrechte".

Niemand braucht die neoliberale Minimalvariante der EU!

alles neu macht der mai
01
16.2.2009, 20:43

falsch. in oesterreich gibt es nach wie vor keine sozialen grundrechte, nur sozialgesetzgebung. ein fundamentaler unterschied! ausserdem ist die charta modern: datenschutz, umweltschutz, konsumentenschutz ...

Ggg14
10

Was regts Sie dann eigentlich auf? Außer dass Sie prinzipiell gegen alles sind, wo nicht national draufsteht.

Thomas Wetschnig
12
13.12.2007, 15:43
Und es gibt keinen Grund .............

........ dafür, das es keine übernationale Instanz geben soll, die dem Bürger zu seinem Recht verhelfen soll, auch dann wenn er in allen nationalen Instanzen abgeblitzt ist.

v1.0
02
12.12.2007, 20:20

und? ists deswegen schlecht - falls Ihre Aussage überhaupt stimmt - das auch auf europäischer ebene festzulegen?

Abu Simbel
 
00
12.12.2007, 15:51

bin gespannt wie man argumentiert dass ausschliesslich männer zum bh oder zivi müssen wenn nach grundrechtcharta : "ein umfassendes Diskriminierungsverbot (Rassismus, Sexismus etc.)" gilt!

Gabriele Wladyka
01
12.12.2007, 17:00
Da gibts schon ein EUGH-Urteil

das besagt, dass es Angelegenheit der Nationalstaaten ist, Männer einzuberufen....

Ggg14
01

Genau das sind die Chancen. Sobald das als Gemeinschaftsrecht gilt, kann man sich bei diesen Dingen nicht mehr am Nationalstaat abwischen. Aber genau das stört ja so viele, dass einbetonierte Ungerechtigkeiten und Privilegien hinterfragt werden.

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