Ohne Richter
Mit Abänderungsantrag von SPÖ und ÖVP werden die "Sicherheitsbehörden berechtigt, von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste und sonstigen Diensteanbietern Auskunft zu verlangen über Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses, Internetprotokolladresse (IP-Adresse) zu einer bestimmten Nachricht und den Zeitpunkt ihrer Übermittlung sowie Namen und Anschrift eines Benutzers, dem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war". Eine Begründung gegenüber dem Internetanbieter oder ein Richterbeschluss sind "bei Gefahr im Verzug" nicht mehr vorgesehen. Begründet wurde diese Option von Innenminister Platter damit, dass man so etwa bei Vermissten oder Entführten rascher einschreiten könne.
DDR reloaded
"Wenn Schüssel (VP-Klubobmann Wolfgang Schüssel, Anm.) und Platter eine Österreichische Demokratische Republik wollen, dann sollen sie das sagen", bekräftigte Pilz seinen bereits gestern geäußerten Vorwurf, die Regierung wende DDR-Methoden an. Gegen die geplante "Netzbespitzelung" kündigte er eine Internetkampagne an, mit der er die Regierung "in die Schranken weisen" will.
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