Cartoon: Oliver Schopf
Wien – Die Staatsanwaltschaft am Wiener Straflandesgericht hat nach der (nicht rechtskräftigen) Bestrafung der Manager der Meinl European Land (MEL) durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA weitere Maßnahmen in der Causa Meinl ergriffen. Sie ermittelt ja bereits seit etlichen Wochen – und zwar aufgrund der anonymen Anzeige eines Anlegers, der sich im Zusammenhang mit dem Börsengang von Meinl International Power (MIP) offenbar getäuscht fühlt, gegen die MIP-Manager Karl-Heinz Grasser, Hans Haider sowie gegen Julius Meinl V. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungsarbeiten selbst werden von der FMA geführt.

Nun werden die allerjüngsten Entwicklungen in der Causa MEL in die unter der Aktenzahl 64 St 28/07i geführten gerichtlichen Erhebungen einfließen: Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Gericht beauftragt, den Strafbescheid der FMA herbei zu schaffen. "Wir schauen uns im Rahmen der laufenden Vorerhebungen selbstverständlich alles genau an", heißt es dazu im Landesgericht. Verantwortlich für die laut Juristen äußerst komplexe Causa ist der neue Leiter der Wirtschaftsgruppe der Staatsanwaltschaft, Karl Schober. Er ist derzeit allerdings außer Gefecht, weil im Krankenstand.

MEL fliegt aus dem ATX-Prime

Die Wiener Börse hat am Freitag erste Konsequenzen aus dem Strafbescheid der FMA gegen das Board der MEL gezogen und den Prime-Market-Vertrag mit MEL gekündigt. Die MEL-Zertifikate müssen damit das – nach dem ATX zweitwichtigste – Börsensegment ATX-Prime verlassen und notieren ab 21. Dezember im Standard Market Continuous (siehe Interview). Auf eine sofortige Umlistung der Zertifikate hat die Börse verzichtet, um der MEL einen geordneten Rückzug aus dem Prime Market zu ermöglichen: Am 21. Dezember läuft der Handel mit Optionen und Finanzterminkontrakten aus.

Während die Börse eine Wiederaufnahme in den ATX-Prime nicht ausschließt, spricht die MEL in einer Aussendung von einem "unverständlichen" und "rechtlich nicht nachvollziehbaren" Schritt. Denn das Straferkenntnis der FMA sei nicht rechtskräftig und die Informationen zu den Meldungen und Käufen von MEL hätten der Börse seit vielen Wochen vorgelegen. Die MEL geht aber davon aus, dass die Verbannung aus dem ATX-Prime nur eine "temporäre Maßnahme" sei. (Renate Graber, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 24./25.11.2007)