Von Techno bis Hiphop
Mehr als 500.000 Spanier haben sich bereits den Klingelton mit dem Ausspruch des Königs heruntergeladen. Die angebotenen Varianten reichen dabei von Techno- bis Hip-Hop-Versionen. Um rechtliche Unannehmlichkeiten vorbeugend zu vermeiden, haben viele der Anbieter aber anstelle des spanischen Königs Schauspieler engagiert, die für die bekannten Worte ihre Stimme herleihen. Aufgrund der enormen Nachfrage sind die Einnahmen der Mobilfunkbetreiber und Internetseiten innerhalb kurzer Zeit auf eineinhalb Mio. Euro angestiegen. Auch eine eigene Webseite wurde unter der Adresse der spanischen Originalworte "Por qué no te callas" eingerichtet. Findige Geschäftsleute wittern das schnelle Geld und haben bereits begonnen, T-Shirts und Tassen mit den Worten des skandalösen Gefühlsausbruchs herzustellen.
"Für Juristen ist eine derartige Angelegenheit sehr kompliziert"
"Für Juristen ist eine derartige Angelegenheit sehr kompliziert", erläutert Franz Schmidbauer, Richter am Landesgericht Salzburg, im Gespräch. Zwei grundsätzliche Fragen seien in einem solchen Fall zu beachten: "Es muss zunächst die Frage der internationalen Zuständigkeit geklärt werden. Dann muss entschieden werden, nach welchem Recht beurteilt werden soll", so der Rechtsexperte. Diese Punkte seien meistens nur schwer zu klären, prinzipiell sei aber die Nationalität der betroffenen Person ausschlaggebend. "Insofern müsste im Fall des spanischen Königs auch spanisches Recht zum Zug kommen", erklärt Schmidbauer. Es ginge ja schließlich um den Schutz eines spanischen Bürgers. "In Österreich gibt es ein eigenes Gesetz über den Schutz der eigenen Stimme, das in einem solchen Fall geltend gemacht werden könnte", so Schmidbauer weiter.
Originalszenen