Die Regierungsvorlage für das neue Gesetz über Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (MiFiG) hat am 24. Oktober den Ministerrat passiert und liegt nun dem Nationalrat vor. Trotz kleiner Änderungen gegenüber dem heftig kritisierten Begutachtungsentwurf entspricht das Gesetz nicht den Erfordernissen von Österreichs Private-Equity- und Venture-Capital-Gebern.

Diese Form der Risikokapitalfinanzierung hat sich in Österreich zuletzt gut entwickelt. 2006 betrug das aufgebrachte Eigenkapital 279 Mio. Euro und das Investitionsvolumen 156 Mio. Euro. Das Kapital floss in 190 Unternehmen, etwa in der IT-Branche und im Gesundheitssektor.

Die weitaus wichtigste Organisationsform war seit 1994 die MiFiG: Diese ist bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen – wie die überwiegende Investition in österreichische Klein- und Mittelbetriebe – bis fünf Jahre nach ihrer Gründung von der Körperschaftsteuer befreit, Beteiligungserträge auch danach. Außerdem muss sie weder die einprozentige Gesellschaftssteuer noch Gebühren bezahlen.

Neuer Entwurf

Die EU-Kommission vermutete in den MiFiG-Bestimmungen allerdings eine unerlaubte staatliche Beihilfe. Das Finanzministerium legte daher im September einen Gesetzesentwurf vor, der sich an den "Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikokapitalinvestitionen" orientierte.

Doch das neue Gesetz ist kein Ersatz für die bisherigen Bestimmungen, denn es schränkt die Beteiligungsmöglichkeiten deutlich ein: So soll etwa das in ein Unternehmen maximal investierte Kapital nicht mehr als 1,5 Mio. Euro innerhalb von zwölf Monaten betragen. Einige der bisherigen Erfolgbeispiele von Investitionen wären so nicht wiederholbar. Auch die Steuerbefreiungen für MiFiG-Erträge werden eingeschränkt. Übergangsbestimmungen, die eine Auswirkung auf Verträge zwischen Fonds und Investoren haben, stellen für bestehende MiFiG ein großes Problem dar, weil diese kaum auf die neue "MiFiG klein" umstellen können.

Längere Übergangsfrist

Gegenüber dem Begutachtungsentwurf wurde in der Regierungsvorlage die Übergangsfrist erweitert: Für nach dem 31.3.2008 erworbene Beteiligungen, deren Erwerb ausschließlich aus bis zum 31.12.2007 eingezahltem Kapital einer MiFiG finanziert worden ist, gelten die alten Regelungen noch bis 2011.

Das ändert nichts daran, dass ab dem voraussichtlichen Inkraftreten am 31.12.2007 keine international konkurrenzfähige Struktur für Venture Capital und Private Equity Fonds existieren wird. Da andere Staaten bessere Möglichkeiten zur Risikokapitalfinanzierung bieten, wäre dies ein Standortnachteil für Österreich. Risikokapital würde ins Ausland abwandern.

Eine standortsichernde Regelung müsste im Wesentlichen die steuerlichen Aspekte der bisherigen MiFiG-Regelung so weit wie möglich beibehalten, sie jedoch EU-konform und in der international üblichen Rechtsform einer "limited partnership" (Kommanditgesellschaft) umgestalten. Dazu führt die Interessensvertretung der Venture-Capital- und Private-Equity-Industrie Avco seit einiger Zeit Gespräche mit dem Finanzministerium. Dass der nun vorliegende Gesetzesentwurf vor Beschlussfassung im Nationalrat noch wesentlich geändert wird, gilt aber als eher unwahrscheinlich. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 7.11.2007)