
Vorbereitungen für den Nationalfeiertag am Ballhausplatz: Wie viel Spielraum bleibt noch für den "besonderen Charakter der österreichischen Verteidigungspolitik"?

Völkerrechtler Rotter: Qualitätssprung in der EU-Struktur.
Das wird jetzt anders.
Art. 27 Absatz 7 des Reformvertrages bestimmt: "Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats müssen die anderen Mitgliedstaaten nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung leisten."
Mit diesem Satz des Reformvertrages wird das bisherige Strukturspektrum der EU grundlegend erweitert: Sie wird zusätzlich zu allen anderen Kapazitäten auch noch zu einem Verteidigungsbündnis.
Was die Staats- und Regierungschefs bewogen hat, ausgerechnet jetzt zu diesem Qualitätssprung anzusetzen, ist nicht zu erkennen. Ein spontaner Ideenschub wird es wohl nicht gewesen sein. Denn die Bündnisfrage wurde bereits im Vorfeld des Vertrages von Maastricht (1993) bei der Einführung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (Gasp) diskutiert, war aber bis jetzt nicht mehrheitsfähig und daher vernünftigerweise auch nicht Bestandteil des gescheiterten Verfassungsentwurfes.
Damals wie heute entspricht die jetzt unmotiviert aus dem Hut gezogene Bündnispflicht in keiner Weise den objektiven Gegebenheiten der sicherheitspolitischen Integration der EU. Sie ist ein Vorgriff auf Entwicklungen, deren Ablauf und Ergebnisse äußerst vage und keinesfalls gesichert sind. So hängt die Bündnisverpflichtung institutionell in der Luft, weil die Errichtung der "Gemeinsamen Europäischen Verteidigung", an der seit langem herumgedoktert wird, nach wie vor in weiter Ferne ist. Auch mangelt es an der Möglichkeit, auf EU-Staaten mit einem Hang zu sicherheitspolitischen Alleingängen mit hoher Risikobereitschaft mäßigend einzuwirken, wie das Beispiel Polens und Tschechiens im Zusammenhang mit dem US-amerikanischen Raketenschirm zeigt. Von den Perspektiven, die sich so gesehen aus einem EU-Beitritt der Türkei ergeben, ganz zu schweigen.
Besonders rätselhaft wird die Bündnispflicht, wenn man bedenkt, dass 22 der 27 EU- Mitglieder der Nato angehören und somit gegenüber den 26 (!) Nato-Staaten einer eigenen Bündnispflicht unterliegen, was in Art. 27 Abs. 7 auch ausdrücklich hervorgehoben und offenbar mit einem gewissen Vorrang versehen wird. Es könnte aber auch sein, dass mit der Verankerung der wechselseitigen Bündnisverpflichtung der EU-Staaten im Verteidigungsfall die faktische Verschränkung zwischen EU und Nato gemeinschaftsrechtlich unterfüttert werden soll.
Sei dem, wie es sei. Der Stichtag des Inkrafttretens des Reformvertrages wird für Österreichs Neutralität jedenfalls zum Lostag. Daran vermag auch der Nachsatz im ersten Unterabsatz von Art. 27 Abs. 7 nichts zu ändern, wonach der besondere Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik mancher Mitgliedstaaten davon unberührt bleibt. Dabei handelt es sich um einen Kernsatz der so genannten Irischen Formel, die in den Vertrag von Maastricht aufgenommen wurde, um den neutralen und paktfreien Staaten (Irland, Schweden, Finnland und Österreich) die Scheu vor einer Mitwirkung in der Gasp zu nehmen.
Diese Formel wurde bei allen seither vorgenommenen Änderungen des Unionsvertrages mitgenommen und findet sich auch im Reformvertrag an mehreren Stellen. Keine Frage, sie war und ist auch noch immer ein taugliches Element zur neutralitätsrechtlichen Abfederung von Österreichs Mitwirkung an sicherheits- oder auch verteidigungspolitischen Aktivitäten der Union. Wohlgemerkt: An Politiken!
Die Bündnispflicht nach Art. 27 Abs. 7 geht darüber aber hinaus. Es geht nicht mehr um eine Politik, sondern um eine Rechtspflicht. Diese kann aber nicht mehr mit der Irischen Formel relativiert werden. Dazu bedarf es entweder einer Ausnahmeregelung (neudeutsch Opting-out) wie für die Briten in Sachen Grundrechte oder eines österreichischen Vorbehaltes.
Der Wortlaut des Zitats der Irischen Formel in Art. 27 Abs.7 enthält aber weder das eine noch das andere. Er besagt lediglich, dass die immerwährende Neutralität Österreichs durch diese Bündnispflicht nicht berührt wird, also durchaus weiter bestehen bleiben könne. Diese Denkfigur mag für kirchliche Trauungen angehen, bei welchen die Kinder des Brautpaares den weißen Schleier ihrer Mutter als augenzwinkernden Beleg für die Vereinbarkeit von Mutterschaft mit Jungfräulichkeit tragen.
In der rauen Wirklichkeit völker- und verfassungsrechtlicher Analysen aber sind dem interpretativen Überschmäh die Grenzen der Seriosität gesetzt. Jeder Versuch, immerwährende Neutralität mit der Mitgliedschaft in Verteidigungsbündnissen in Einklang zu bringen, überschreitet sie. Er scheitert nicht zuletzt auch am klaren Wortlaut des Bundesverfassungsgesetzes über die Neutralität Österreichs - dessen Verabschiedung wir übrigens am 26. Oktober wieder einmal feiern werden -, wonach Österreich keinen militärischen Bündnissen beitreten werde.
*Der Autor ist Völkerrechtsexperte an der Uni Linz.
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die politiker - die wissen genau, worum es geht. doch sie wissen auch, daß die leute das nicht so genau wissen, sondern nur "riechen". darum sind sie seit über 10 jahren sehr bedacht, ihnen pausenlos sand in die augen zu streuen - und zusätzlich wollen die politiker die neutralität als wahlslogan nicht missen.
ich kann mich noch gut erinnern, wie hartlauer sen. in einer fernsehsendung - die speziell für den eu-beitritt inszeniert wurde - seine bedenken äußerte, daß durch den eu-beitritt die neutralität verloren gehen würde. und da sagte ihm vranitzky, daß sich an der neutralität österreichs nichts ändern werde. -
und man merkte ganz stark, daß vranitzky log.
die wissen es alle - nur wir, wir sollen an der nase herumgeführt werden.
ja. aber es ist vielleicht auch dummdreistigkeit dabei:
mir ist die aussage eines nationalratsabgeordneten eingefallen, der auf die frage, ob er den verfassungsvertrag kenne, geantwortet hat, "es wurden stellen daraus vorgelesen"...
und außerdem ist mir die sendung von panorama in deutschland eingefallen, in der sie 7 bundestagsabgeorneten 6 einfache fragen aus dem verfassungsvetrag (den sie ja unterschrieben haben) gestellt wurden. das ergebnis: keine einzige der fragen wurde auch nur ein einziges mal richtig beantwortet - 42 komplett falsche antworten! :-) :-(
also einige haben tatsächlich nichts gelesen und vertrauen einfach auf den erhalt des establishments durch die führer des establishments...
vranitzky ist ja bei den bilderbergern gesessen, er hat natürlich gewußt, wo es lang zu gehen hat und warum. den anderen genügt es dumm-dreist zu sein, denn sie schwimmen einfach in die selbe richtung, ohne lang zu fragen. denn angepaßtheit bis zur selbstaufgabe bringt die karriere voran - und wer von nichts eine ahnung hat, ist glaubwürdiger, weil er ja einfach sein glaubensbekenntnis wiedergeben kann.
weil österreich früher mitglied der efta (wirtschaftsraum mit finnland, island, norwegen, österreich, schweden, schweiz, liechtenstein) war, gemeinsame beitrittsverhandlungen der efta mit der eu zu führen, nach dem motto: gemeinsam sind wir stark.
diese möglichkeit wurde von alois mock unterlaufen, der dadurch die interessen der efta-staaten schwächte, um die nato-ausrichtung der eu zu gewährleisten (und die neoliberale ausrichtung).
die spö hätte natürlich die möglichkeit gehabt, den beitratt unter diesen voraussetzungen zu verhindern - einen beitritt zur eu hätte die övp ohne die massive ruderei der spö/gewerkschaft nicht geschafft - und unter vernünftigeren bedingungen beizutreten oder nur ein assoziierungsabkommen zu machen.
auch nicht mit der Schweiz, die das wahrscheinlich gar nicht will.
Diese sind nämlich "wirklich" neutral und haben keine US-Offiziere sitzen, die über die Lizenz der Kommunkationsverbindungen ihrer Abfangjäger (wir haben ja nur Luftraumüberwachungsgerät) Einfluss erlangen.
Wenn einem selbst nix gscheits einfällt, ist aber intelligentes nachahmen des Schweizer Weges wohl das beste was man tun kann. Absprantzen der guten Ideen hat die Menschheit noch am meisten weitergebracht.
Auch die Geschichtswissenschaft hat das Erkennen müssen. Man hat früher tatsächlich geglaubt, die Ur-Homo-sapiens in Europa seien durch landwirtschaftskundige Vertreter "weggekriegt" worden, und so hätte sich Landwirtschaft in Europa statt Jäger/Sammler durchgesetzt.
getrauen sich die EU-freundlichen Parteien / Parteifranktionen nicht, sie offiziell abzuschaffen. Also: Sie lassen die Neutralität durch die von Rotter geschilderten Kniffe ausbluten und überlassen den Mythos dem Zahn der Zeit.
Der definitive Schritt zur Aufgabe der Neutralität kommt, wenn dieser Mythos durch die Macht des Faktischen politisch bedeutungslos geworden ist.
ja, eine seltsame mischung aus vorauseilendem gehorsam (speichelleckerei, feigheit), egoismus (macht- und geldgier) und unfähigkeit (dummheit bis zur grenze des wahnsinns), hat wie selbstverständlich einzug in den österreichischen nationalrat gehalten.
landeshochverrat, offensichtliche putschversuche, demokratie, verfassung, neutralität und die volkssouveränität abzuschaffen, stehen einfach auf der tagesordnung.
-- 1955 ein Geschenk von den Russen -- ist "umfassend". Es haette daher militaerische, politische und oekonomische Neutralitaet garantieren sollen.
Das Gesetz wurde allerdings schon beim EU-Beitritt verletzt. Und nun wird es halt weiter gebeugt.
Da sieht man, wie "Diplomatie" sich ueber logische Inkompatibilitaet hinwegsetzen kann.
Dennoch -- liebes Oesterreich -- du kannst nicht glaubhaft ALLES haben.
sie tun genau das, was sie dem reformvertrag vorwerfen: sie vermischen dinge, die nichts miteinander zu tun haben.
österreich wäre ja kein vollwertiges eu-mitglied, wenn es zusähe, wie ein eu-partner angegriffen wird und seine (dann schmutzigen) händchen in neutraler unschuld wüsche! auf solch eine partnerschaft pfeife ich!
man kann unrecht gegenüber nicht neutral sein, ohne sich selbst ins unrecht zu setzen.
was nicht heissen soll, dass wir im falle eines angriffskrieges eines eu-partners (sehr hypothetisch!) oder eines eu-einsatzes ausserhalb der eu uns nicht auf die neutralität berufen können.
das war aber bisher schon im rahmen der uno genauso.
sie beschreiben ein problem, das nicht existiert.
die neutralität wird juristisch ausgehölt und errodiert. naiv ist, wer glaubt, dass es um einen potentiellen angriff auf einen eu-mitgliedsstaat geht.
es geht selbstverständlich um aggression nach aussen. dazu braucht man eine geschlossene front ja genauso. und jeder staat, der da eine ausnahme machen will ist ein hindernis für die raubambitionen von bp, shell und wie sie alle heißen, die es immer noch geschafft haben, ganze staaten in mörderische völkerrechtswidrige kriege zu stürzen. warum nicht mit der vereinten militär-"power" der eu? DAS ist das eigentliche ziel der militärischen aufrüstungs- und beistandspflicht, die weit über angriffe AUF eu-staaten hinausgeht.
wenn die 26 Natomitglieder sich aus eben dieser Gemeinschaft verabschieden, und die sich EU ihrerseits als ganzes für neutral erklärt, mit dem Zusatz versehen, selbst keinerlei Kriege zu beginnen und keine europäischen Soldaten außerhalb der EU zuzulassen, dann und nur dann sollten wir eine Beistandsverpflichtung abgeben. Wenn die EU selbst die Neutralität übernimmt können wir unsere eigene gerne aufgeben.
sie verlassen sich nicht auf menschen, die ihnen nur dann beistehen, wenn sie nicht schuld am krieg sind?
ich finde das durchaus gerecht und geeignet, den frieden zu bewahren!
sie scheinen nicht zu bemerken, dass ihre aussage nur einen einzigen logischen schluss zulässt: sie erwarten beistand, wenn sie einen angriffskrieg führen! denn für einen angriff auf sie, ist ihnen ja der beistand von j r sicher in d von ihm vorgeschlagenen vertragsverhältnis.
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