Sun will Java Mobile nach und nach in Rente schicken
Java-"Vater" Gosling: Mobile Geräte werden immer leistungsfähiger - Java FX mobile als nächster Schritt zu vollständiger Implementation
Redaktion
,
Geht es nach Java-"Vater" James Gosling, so wird der mobilen Version seiner Software, der Java Micro Edition (ME), keine große Zukunft beschert sein. Dies allerdings nicht, weil man diesen Markt bei
Sun
aufgeben will, ganz im Gegenteil: Die Java ME soll nach und nach durch die auch am Desktop zum Einsatz kommende - "vollständige" - Java Standard Edition (SE) ersetzt werden, dies berichtet CNET.
Hardware
Die bisherigen Einsatzgebiete von Java ME erfreuen sich über immer leistungsfähigere Hardware, die über kurz oder lang auch einen Einsatz eines vollständigen Java SE ermöglichen. Eine Transformation, die aber nicht umgehend vonstatten gehen wird, wie sich Suns Softwarechef Rich Green überzeugt zeigt. Smartphones mit diversen abgespeckten Java-Versionen werden wohl noch ein gutes Jahrzehnt im Einsatz bleiben.
Fragmente
Die langsame Abkehr von Java ME soll vor allem der Fragmentierung des Marktes entgegen wirken. Denn zwar wirbt Sun mit dem Spruch "write once, run anywhere", dies gilt allerdings nur dann, wenn auch überall die selben Klassen und Erweiterungen installiert sind. Etwas, das im mobilen Bereich bislang nur begrenzt gegeben ist, und selbst zu Inkompatibilitäten zwischen verschiedenen Java ME-Installationen geführt hat.
JavaFX
Einen ersten Schritt in Richtung Konvergenz stellt JavaFX mobile dar: Dieses beinhaltet bereits ein beinahe vollständiges Java SE, lediglich einige Teile wie CORBA fehlen hier noch. Die Richtung ist allerdings vorgegeben. (red)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.