Wien - Am Ende des fünften Verhandlungstages fällte der Schöffensenat im Wiener Straflandesgericht das Urteil im Prozess gegen den suspendierten Polizeigeneral Roland Horngacher: 15 Monate bedingt wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses in zwei Fällen. Vom Vorwurf der unerlaubten Geschenkannahme durch Beamte wurde er freigesprochen.
Richter: Er hat oft die Unwahrheit gesagt
Richter Roland Weber fand in seiner Begründung harte Worte: "Letzten Endes war dem Angeklagten nicht viel Glauben zu schenken. Er hat oft die Unwahrheit gesagt", begründete er die Entscheidung. Zwar liege nicht "schwere Korruption, schwerer Amtsmissbrauch vor", aus generalpräventiven Gründen sei es aber "ganz, ganz unabdingbar gewesen, eine strenge Strafe zu verhängen", sagte der Richter. Und: "Gerade bei den derzeitigen Zuständen in der Wiener Polizei muss entsprechend gezeigt werden, dass solche Handlungsweisen einfach nicht gehen".
Berufung
Horngachers Anwalt Richard Soyer legte volle Berufung ein und zeigte sich optimistisch hinsichtlich der nächsten Instanz beim Obersten Gerichtshof: "Noch ist nicht aller Tage Abend." Sollte das Urteil jedoch Rechtskraft erlangen, wäre die Folge für Horngacher hart: Der 47-Jährige würde sein Amt automatisch verlieren.
Reaktionen
Der ehemalige General für öffentliche Sicherheit, Michael Sika, sagte am Rande der Sicherheitstagung in Leogang: "Das ist ein schlechtes Urteil für die Polizei, weil es die Polizei in unverdient schlechtem Licht erscheinen lässt."
Vom suspendierten Leiter der kriminalpolizeilichen Abteilung Ernst Geiger, Horngachers Konkurrent, war "kein Kommentar" zu hören. Seitens des Wiener Polizeipräsidenten Peter Stiedl hieß es: "Es ändert sich durch das Urteil vorläufig dienstrechtlich überhaupt nichts, weil es noch nicht rechtskräftig ist."
Sittenbild
Der Prozess hatte nicht zuletzt ein Sittenbild der Wiener Polizei gezeigt - und den verschlungenen Beziehungen einiger mächtiger Unternehmer mit wichtigen Polizeibeamten. Im Zentrum des Interesses stand zuletzt der "Verein der Freunde der Wiener Polizei". Der Besitzer eines Nachtlokals, ein Milliardär, ein Waffen-Lobbyist, ein Bankier und ein früherer Botschafter Kasachstans sollen, laut Falter, zu den Spendern gehören, die den "Verein der Freunde der Wiener Polizei" immer wieder finanziell bedachten. Insgesamt 214 Namen umfasst die Spenderliste, die der Wiener Stadtzeitung vorliegen.
Die Polizei-Hilfsorganisation, die der ehemalige Bundespräsident Thomas Klestil einst eine "Pioniertat" nannte, wurde von der Gemeinde Wien von 1991 bis 1996 mit bis zu 726.725 Euro pro Jahr subventioniert, wie aus einem Kontrollamtsbericht hervorgeht.
Bawag-Anfragen
Der pensionierte Vereinskassier Adolf K., der insgesamt unter vier Wiener Polizeipräsidenten diente, rückte am letzten Verhandlungstag in den Mittelpunkt des Interesses. Er soll persönlich Gutscheine an Polizeibeamte übergeben haben - warum, ist unklar. Auch Horngacher hatte K. Reisegutscheine überbracht. Vom Vorwurf der verbotenen Geschenkannahme war Horngacher allerdings freigesprochen worden.
Am letzten Prozesstag drehte es sich aber vor allem um angeblich an Horngacher gerichtete Anfragen der Bawag über den Leumund potenzieller Geschäftspartner - so auch um die gemäß Anklage von der Bank an Horngacher gerichtete Anfrage, ob gegen den serbischen Geschäftsmann Bogoljug Karic etwas vorliege, die Horngacher am 3. Juli 2005 mit einem Nein beantwortet haben soll.
Wie Heinz Nohel, der frühere Großkundenbetreuer der Bawag, erklärte, sei dies auf Veranlassung des damaligen Bawag-Vorstands Peter Nakowitz geschehen. Er habe dabei ein ähnliches, ebenfalls an Horngacher gerichtetes Schreiben aus dem Jahr 2001 "als Vorlage genommen", bemerkte Nohel.
Horngacher soll seinerzeit versichert haben, gegen Michael Chernoy, den Mehrheitseigentümer der bulgarischen mobilTel, liege nichts vor, worauf der Investor Martin Schlaff diesem seine Anteile mit einem Bawag-Kredit abkaufte. Vier Jahre später ging es um die serbische Mobtel, die eine Investorengruppe um Schlaff erwerben wollte, wobei neuerlich die Bawag diesen Kauf finanzieren sollte.
Recherchen für die Bawag
Horngacher hatte bestritten, im Jahr 2005 für die Bawag Recherchen betrieben und ein Antwortschreiben verfasst zu haben. Am Dienstagnachmittag präsentierte Richter Roland Weber jedoch das Gutachten eines Schriftsachverständigen, wonach es "keinen Zweifel" gebe, dass die Unterschrift auf dem Papier von Horngacher stamme.
Schulterzucken
Daraufhin wollte Horngacher am Mittwoch nicht mehr die Urheberschaft ausschließen. Auf das Gutachten angesprochen sagte er mit Schulterzucken: "Wenn der Sachverständige sagt, es war so ...".
Adolf K. behauptete, der damalige Bawag-General Elsner habe ihm im Jahr 2000 erstmals zwei Ruefa-Reisegutscheine in der Höhe von jeweils 20.000 Schilling übergeben. In den Folgejahren sei Horngacher immer wieder von Elsner beschenkt worden, ohne es zu ahnen, sagte der Zeuge. Er habe Horngacher nichts von der Herkunft der Reisegutscheine gesagt: "Ich wollte ihn nicht in die Situation bringen, dass man sagt, er kriegt etwas von der Bawag oder Elsner." (APA, red/ DER STANDARD Printausgabe 19.10.2007)
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ja der Franky, der wird ihn schon aufnehmen!!
HG kann z.B. im Racino auf die verlassenen Pferdekoppeln aufpassen.
Oder er bewacht den EINEM Caspar, der auch NEU bei Magna werkt...
Höchstens sein unmittelbarer Polizei-General-Vorgänger Schnabl, jetzt auch bei Stronach im Sold, legt gegen ihn Protest ein..
Zuaständ san des...
Und das da bleibt zeitlos gültig
"Was da gleich wieder hineininterpretiert wird, nur weil der Glücksspielbetreiber einem Mitglied der Glücksspielkommission übers Wochenende hilft! ..."
Quelle: Die Kunst des Krieges
http://www.kripo-online.at/krb/show_... sp?id=1083
dann erwartens, daß die Gewerkschaft auf Ihrer Seite steckt. Nicht auf der Seite aller Anderen, die auf ihren Ruf bedacht sind. Das kann dvor und danach geschehen.
Aber unabhängig davon, das war nicht meine Aussage -
Ich fragte "was erwarten Sie" - und ich würde mir ganz genau DIESE Reaktion erwarten - ebenso wie ich mir auch von einem Verteidiger erwarten würde, daß er die Strafe runterreklamiert - auch wenn er den Beklagten für ein totales Axschloch hält.
ist rechtliche Unterstützung.
Daß mir ein Kollege von der PV aber in einem solchen Fall seine Meinung über die Imagewirkung meiner Handlungsweisen sagt (so er nicht selbst tief mitdrinsteckt...), wäre aber nicht wirklich überraschend oder selbigem gar zu verübeln...
ist er dazu intellektuell nicht fähig. Nachdem er die sagenhafte Blödheit und Chuzpe besessen hat, die Polizeikorruption allein auf die schwarzblaue Regierung zurückzuführen war er für mich als nennenswertes Mitglied der Runde gestorben (Den Verein gibts ja seit 30 oder so Jahren!!).
Der Sekretär des Clubs ist ja auch ein sensationeller Schleimling.
hier scheint vieles im Argen zu liegen. Ich frage mich wie sich ein Herr Horngacher mit 3000 Euro netto Gehalt im Monat einen Lebensstil (Urlaube in teuersten Clubs, Luxusautos, Massanzüge) wie ein Topmanager leisten konnte oder wie sich der pensionierte C(!)-Beamte Krchov vom Polizeiverein ein Penthouse über dem Landtmann inkl. Porsche für seine Frau leisten kann. Diese Fragen hätte sich schon seit Jahren die Dienstaufsicht stellen sollen, immerhin sind diese Umstände lange bekannt und mit den öffentlichen Polizeibezügen nicht erklärbar.
Wegen der Geschenkannahme (bloß einige Tausender) wurde er eben nicht verurteilt - obwohl sogar Sie von seiner Schuld überzeugt sind. Er wurde wegen Amtsmissbrauch verurteilt. Wenn so etwas Schule macht, leben wir nicht mehr in einem Rechtsstaat, sondern in einer Anarchie, in der es sich einige richten können. Die gehören einfach von der Macht ausgeschlossen.
Was Hornbachers Moral angeht (siehe diverse rücksichtslose Polizeiinterventionen in eigener Sache) so hat dieser Mann bei der Polizei nicht einmal Fenster zu Putzen. Denn die hat einen recht guten Ruf und sehr gute Männer zu verlieren!
Das, wofür er verurteilt wurde, war aber ausschließlich mit Absicht möglich.
Das, was Du forderst, ist frühmittelalterliche bis vorgeschichtliche Justiz.
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