Wien – Eigenwillige Praktik oder eine „unzulässige Vermischung“, wie es Amnesty-International-Generalsekretär Heinz Patzelt nennt. Ein Ladungsbescheid der Bundeskriminaldirektion Innsbruck sorgt für Aufregung. Darin heißt es: „Wir haben folgende Angelegenheit, an der Sie beteiligt sind, zu bearbeiten: Gespräch mit dem Verein Menschenrechte.“ Bei Nichterscheinen wird weiters damit gedroht, dass „eine Festnahmeauftrag erlassen wird“.

Der „Verein Menschenrechte“ ist eine jener Organisationen, die Asylwerbern helfen sollen, in ihre Heimatstaaten zurückzukehren. Die Rückkehrberatung, die etwa auch Caritas und Diakonie anbieten, soll jedoch freiwillig, ohne Zwang erfolgen; so die Vorgabe. Genau dies sieht Patzelt aber durch die „Vorgehensweise“ des Vereins gefährdet.

Günter Ecker, Geschäftsführer vom „Verein Menschenrechte“, versteht die Aufregung überhaupt nicht: „Es war der Versuch, in Innsbruck bei einem Gespräch mit der Fremdenpolizei auch gleich die Möglichkeit einer Rückkehrberatung zu bieten“, erklärt Ecker im Gespräch mit dem STANDARD. Die Erfahrung habe aber gezeigt, „dass dies nicht zielführend ist“. Den letzten Versuch habe es Ende Juli gegeben. Warum der vorliegende Bescheid von Anfang August stammt, kann sich Ecker nicht erklären. Bei der Innsbrucker Polizei war am Mittwoch niemand für eine Stellungnahme erreichbar.

Die Daten, wie viele Heimkehrer es pro Jahr insgesamt gibt, werden vom Innenministerium „statistisch nicht erfasst“. Wer Zahlen will, bekommt vom Ministerium jene vom „Verein Menschenrechte“ übermittelt: Im Jahr 2006 waren es demnach 1055 Personen. Die meisten von ihnen (538) gingen nach Serbien zurück, 128 nach Russland und 123 nach Moldawien.

„Ehernes Prinzip“

Andere Rückkehrbetreuer können Eckers Versuch auch nicht nachvollziehen. Zum Beispiel die Caritas. „Die Freiwilligkeit ist ein ehernes Prinzip“, sagt Caritas-Präsident Franz Küberl. Seit dem Start des Projekts 1998 hat die Caritas österreichweit mehr als 10.000 Menschen beraten, 6750 von ihnen sind dann auch real in die Heimat zurückgekehrt. Hauptmotiv sei die Chancenlosigkeit, in Österreich bleiben zu können.

„Wir helfen ihnen, vorab Kontakt mit den Familien wieder aufzunehmen“, erklärt Küberl. Vor Ort würden auch „Netzwerkpartner“ die Situation klären, etwa, ob „das verlassene Haus noch steht“. Bis zu 370 Euro erhält jeder rückkehrwillige Flüchtling – vom Staat bezahlt – am Flughafen als so genannte „Rückkehrhilfe“. Im Flüchtlingslager Traiskirchen bietet der private Betreiber European Homecare Beratungen und betreibt zusätzlich auch eine eigene Telefonhotline – zur „telefonischen Erstberatung“.

Die Diakonie wiederum betreut heikle Fälle. Sie kümmert sich um Schubhäftlinge. Christoph Riedl, Geschäftsführer Flüchtlingsdienst, beschreibt seine Arbeit nüchtern: „Hier heißt es wirklich nur mehr: freiwillige Heimreise oder Abschiebung.“ (Peter Mayr, DER STANDARD, Printausgabe 18.10.2007)