Ursula Xell-Skreiner, Anwältin

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Ein Haus sollst du bauen, einen Baum sollst du setzen und eine Tochter sollst du zeugen! Oder war die Geschichte doch anders? Solche und ähnliche Szenarien erzeugt auch der fesche Werbeonkel von der Bank in unseren Köpfen. Erschreckend wenige Menschen machen sich ernsthafte Gedanken über die Leistbarkeit eines Immobilienkaufs. Jene, die erkannt haben, was sie sich eigentlich nicht leisten können, flüchten oft und gerne in ein sogenanntes Superädifikat. Doch das Bauen auf fremden Grund ist nur eine scheinbar günstige Lösung.

Ordentlich gepolsterte Kirchenfürsten und eine bekannte Milliardärin wissen ihre Latifundien seit Jahrzehnten geschickt zu verwerten, ohne sie je zu verlieren. Ein einträglicheres Geschäft als die befristete Verpachtung größerer Landstriche an möglichst viele Personen, gibt es für Großgrundbesitzer nicht. Vor allem dann nicht, wenn die Pachtverträge geschickt gestaltet sind und der Pächter die Gefahren dahinter gar nicht überlauern kann.

Und dann heißt es: "Ich kaufe mir ein Haus! Mit dem Kredit der Bank wird das schon gehen." Im Glückstaumel der Gefühle wird oft nicht alles bedacht. Schon gar nicht etwaige wirtschaftliche Rückschläge, sei es nun wegen Scheidung, Jobverlust oder wegen der Pension. Der Häusl-erwerber zum Dumpingpreis übersieht meist so manches brisantes Detail.

Kaum ein Pachtvertrag ist unbefristet und käme somit Quasieigentum gleich. Hinter manchem wird 99 Jahre später wohl die Sintflut fließen, doch das Erwachen ob der Geldvernichtung kommt oft schon viel früher. Neben den ständigen Wartungskosten und allfälligen Kreditraten (es sei denn, die Erbtant' hat's finanziert) kommt der stetig steigende Pachtzins, der natürlich wertgesichert ist. Allein, die realen Löhne hinken dem bekanntlich meistens hinterher. Und dann die Pension. Ab Antritt hat noch selten jemand mehr erhalten als davor. Die Kosten nehmen schneller zu als gedacht - und das für fremden Grund.

Für jede Veränderung am Haus, die nach Baupolizei schreit, schreit das Super-ädifikat auch noch nach der Unterschrift des Verpächters. Das Vertrauensprinzip der grundbücherlichen Urkundensammlung ist aufgeweicht. Der (bisherige) Eigentümer eines Super-ädifikats steht nicht im Grundbuch. Seine Schulden und Verbindlichkeiten, für die er mit dem Bau haftet, somit auch nicht. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 13./14.10.2007)