Investmentfirmen haben nach dem neuen WAG die Pflicht, ihre Kunden einzustufen und in "Privatkunden", "Professionelle Kunden" sowie "Geeignete Gegenparteien" zu kategorisieren. Für den Privatkunden soll die höchste Informationspflicht gelten.

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Wien - Nach Expertenschätzungen wird die MiFID-Umstellung weltweit über 50 Milliarden Dollar verschlingen. So viel Aufwand sollte vor allem für mehr Transparenz, mehr Wettbewerb unter den Anbietern von Wertpapierdienstleistungen und Anlegerschutz bringen.

Unternehmen haben sich Regelungen zum Verhalten gegenüber der Kunden zu unterwerfen. Wertpapierfirmen werden europaweit einheitlichen, strengen Wohlverhaltensregeln zum Schutz der Kunden unterworfen. Anleger sollen somit künftig also ausführlicher beraten und eingehender etwa über das Investment-Risiko informiert werden.

Im Interesse der Kunden

Im Interesse der Kunden gilt fürderhin auch die Verpflichtung zur so genannten "Best Execution", sprich der für den Kunden bestmöglichen Durchführung von Wertpapierorders sowie detaillierte Informationspflichten zu den entstehenden Kosten. Strengere Regeln soll es auch für Info- und Werbematerial, das nicht irreführend sein darf, geben.

Das sind aber nur einige der Ziele der neuen EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID ("Markets in Financial Instruments Directive"). Die Bestimmungen für Investment-Firmen sollen EU-weit harmonisiert und damit vergleichbar werden. Im November 2007 treten die strengeren Regeln für Banken, Vermögensberater und Wertpapierdienstleistungsunternehmen in Kraft.

Kunden kategorisieren

Investmentfirmen haben nach dem neuen WAG die Pflicht, ihre Kunden einzustufen und in "Privatkunden", "Professionelle Kunden" sowie "Geeignete Gegenparteien" zu kategorisieren. Für den Privatkunden soll die höchste Informationspflicht gelten.

Die heimische Aufsichtsbehörde FMA äußerte im Sommer die Erwartung, dass durch die neuen Finanzmarktvorschriften, die im Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) in nationales Recht umgesetzt werden, jedenfalls mehr und auch intensivere Prüfungen der Wertpapierfirmen, stattfinden würden.

Das WAG 2007 definiert laut FMA fünf große konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen, wobei neben der Beratung, Vermittlung und Verwaltung neu das Betreiben eines multilateralen Handelssystems sowie die Finanzanalyse erfasst wird. Der Begriff der konzessionspflichtigen "Finanzinstrumente" wird auf Warenderivate (Strom-, Klima- Wetterderivate), finanzielle Differenzgeschäfte und Kreditderivate erweitert. Wertpapierfirmen dürfen aber auch weiterhin kein Geld in die Hand nehmen.

Strengere Anforderungen

Für die Anbieter fällt der Aufwand unterschiedlich aus. Vor allem kleinere Institute und Dienstleister würden am damit verbundenen Aufwand zu schlucken haben, gaben Experten im Vorfeld zu bedenken. Auf Wertpapierfirmen kommen nämlich strengere organisatorische Anforderungen zu: Neben der Einrichtung einer unabhängigen Compliance- und einer Risikomanagement-Funktion gibt es künftig die Pflicht zu einer angemessenen Innenrevision bzw. strengere Kriterien für Auslagerungen. Der positive Aspekt: Eine Bank könnte sich durch die strengeren Anforderungen Wettbewerbsvorteile schaffen. Wenn sich ein Unternehmen darauf spezialisiert, dem Kunden den besten Preis zu bieten, werden letztendlich auch die Kunden lieber dort hin gehen. (rb)