Der Nationalrat hat Donnerstag Abend zwei Wirtschaftsgesetze beschlossen. Mit dem Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz wird eine einschlägige EU-Richtlinie über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften - Aktiengesellschaften und GmbH - umgesetzt. Ein solcher Zusammenschluss war bisher entweder gar nicht möglich oder mit zahlreichen rechtlichen Schwierigkeiten behaftet. Nunmehr wurde geregelt, dass für jede der verschmelzenden Gesellschaften das jeweilige innerstaatliche Recht maßgeblich ist und es die Möglichkeit von Schadenersatzansprüchen gibt. Ebenfalls einstimmig verabschiedet wurde die neue Schuldenberatungs-Novelle. Für Schuldenberatungsstellen wird es künftig unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Anerkennung geben. Voraussetzung dafür sind fehlende Gewinnerzielungsabsicht, Verlässlichkeit, die Beschäftigung von durchschnittlich mindestens drei Mitarbeitern im Geschäftsjahr und zweijährige erfolgreiche Betätigung auf dem Gebiet der Schuldnerberatung. (APA)