Wirtschaftsrecht
Nationalrat: Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz durch
Einschlägige EU-Richtlinie über Verschmelzung von Kapitalgesellschaften - Aktiengesellschaften und GmbH - umgesetzt
Der Nationalrat hat Donnerstag Abend zwei
Wirtschaftsgesetze beschlossen. Mit dem
Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz wird eine einschlägige
EU-Richtlinie über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften -
Aktiengesellschaften und GmbH - umgesetzt. Ein solcher
Zusammenschluss war bisher entweder gar nicht möglich oder mit
zahlreichen rechtlichen Schwierigkeiten behaftet. Nunmehr wurde
geregelt, dass für jede der verschmelzenden Gesellschaften das
jeweilige innerstaatliche Recht maßgeblich ist und es die Möglichkeit
von Schadenersatzansprüchen gibt. Ebenfalls einstimmig verabschiedet wurde die neue
Schuldenberatungs-Novelle. Für Schuldenberatungsstellen wird es
künftig unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Anerkennung
geben. Voraussetzung dafür sind fehlende Gewinnerzielungsabsicht,
Verlässlichkeit, die Beschäftigung von durchschnittlich mindestens
drei Mitarbeitern im Geschäftsjahr und zweijährige erfolgreiche
Betätigung auf dem Gebiet der Schuldnerberatung. (APA)