VfGH-Präsident Korinek warnt vor Abrutschen in Überwachungsstaat

Redaktion, 02. Oktober 2007 10:06

Zieht Vergleich zur DDR - Fremdenrecht gleich evaluieren

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, warnt im Zusammenhang mit der Terror-Bekämpfung vor einem Abrutschen in einen totalen Überwachungsstaat. Im Ö1-"Journal zu Gast" sagte Korinek am Samstag, es bestehe die Gefahr, dass in der Sicherheitsdebatte grundrechtliche Grenzen überschritten würden. Konkrete Gesetzesentwürfe in diese Richtung gebe es aber noch nicht.

UNruhe

Korinek zeigte sich über die Debatte um mehr Sicherheit nach der Verhaftung von Terror-Verdächtigen "beunruhigt". Es bestehe die Gefahr, dass Grundwerte beiseite geschoben würden und die Grenze zum Überwachungsstaat überschritten werde. "Ich habe manchmal den Eindruck, wir werden ähnlich stark überwacht wie seinerzeit die DDR-Bürger von der Stasi." Der Wunsch nach Sicherheit verdränge die Grundrechte, wie das Briefgeheimnis, das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz, die seit der Revolution von 1848 die private Kommunikation schützen. Die Sensibilität für die Gefahren fehle offenkundig.

"höchst legitim."

Für den VfGH-Präsidenten ist zwar der Wunsch nach Sicherheit "höchst legitim." Man müsse dabei aber die Relationen beachten. Es könne nicht sein, dass aus dem Sicherheitsbedürfnis heraus alles erlaubt sei, wie in einem totalitären System. Für jeden Eingriff in die Grundrechte müsse es eine gesetzliche Ermächtigung geben, es müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden und diese müsse von VfGH überprüft werden können. Ob die diskutierte Online-Untersuchung von Computern verfassungskonform sei, könnte vom VfGH erst in einem Verfahren beurteilt werden.

Zur Islam-Debatte stellte der VfGH-Präsident klar, dass die anerkannten Religionsgemeinschaften das verfassungsmäßig garantierte Recht auf eigene Regelung ihre inneren Angelegenheiten haben. In diese Dinge, wie etwa die Sprache bei Gottesdiensten, dürfe der Staat nicht eingreifen. Nicht sagen könne er hingegen, ob ein Bauverbot für Minarette zulässig sei. Bestimmte Regulierungen sein hier sicher zulässig, wo konkret die Grenzen liegen, müsste aber in einem Verfahren geklärt werden.

Spät

Die von Innenminister Günther Platter erst für 2009 in Aussicht genommene Evaluierung des Fremdenrechts kommt für Korinek zu spät. Wenn Schwächen auf der Hand liegen, dass müsse man gleich darüber nachdenken und nicht erst in einem Jahr. Kritik übte der VfGH-Präsident auch neuerlich daran, dass manche Regelungen sehr schwer zu verstehen, "um nicht zu sagen unverständlich" seien. Zu dem auch von ihm geforderten Bleiberecht für integrierte Ausländer betonte Korinek, dass man nicht Einzelfälle generalisieren könne. In ein Gesetz sollte keine Jahreszahl geschrieben werden, ab wievielen Jahren Aufenthalt das Bleiberecht entstehe, oder wenn, dann sollte es nur ein Element in einer Gesamtbetrachtung sein.

Bezüglich der Kärntner Ortstafeln zeigte sich Korinek optimistisch, dass sich der Rechtsstaat letztlich durchsetzen werde. Wenn die Erkenntnisse des VfGH vom Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider nicht umgesetzt werden, das sei das eine Frage der politischen Verantwortlichkeit gegenüber dem Landtag. (APA)

Thomas Kranz
 
25.09.2007 10:29
VfGH-Präsident Korinek warnt vor Abrutschen in Überwachungsstaat

Wenn diese Feststellung dieser oder ähnlicher Art von einer " Persönlichkeit kommt, gibt es Schlagzeilen. Wenn diese Bedenken ein "No Name" in die Öffentlichkeit trägt, oder gar die zuständigen Fachministerien, Redaktionen, so genannte Bürgerservicestellen usw. dazu anschreibt, ´anmailt`, wird es nicht einmal ignoriert. Das wurde in vielen strafrechtlich relevanten Vorgehen, wie BAWAG; ATOMIC, ÖGB/SPÖ bestens bewiesen. Irgendwie entsteht das Gefühl, dass gerade solche Informationen dazu dienen, um abgetötet zu werden. Das "gewöhnliche Volk" hat sich nicht in die Belange hochgestellter Persönlichkeiten einzumischen. Da werden selbst politisch motivierte Interventionen zur Selbstverständlichkeit. Die Vorgangsweise ist klar abgesteckt.

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