Im "Erotikkalender" sind wenig bekleidete Frauen vor Palfingers Produktpalette zu sehen.
Montage: dieStandard.at
Wenn ein heimisches börsennotiertes Unternehmen mit rein männlichem Aufsichtsrat und Vorstand seine Produkte ins rechte (Kalender)Bild rücken will und damit zudem ein Produkt kreieren will, dass "den hohen Ansprüchen" der Firma Genüge tun soll, dann ist das Ergebnis - doch etwas überraschend - ein Erotikkalender, in dem Monat für Monat wenig bekleidete, weibliche Fotomodelle vor der Produktpalette der Palfinger AG, einem Kranspezialisten, zu sehen sind. Der von "Händlern" bereits aufgekaufte Kalender (Auflage 2.000 Stück) wird von diesen "als Geschenk an ausgewählte Kunden" weitergegeben, berichten die Salzburger Nachrichten (Ausgabe vom 13. September).

Während sich manche Unternehmen in Zeiten von Gender Mainstreaming und Managing Diversity auf all ihre DienstnehmerInnen und all ihre Kundschaft konzentrieren, gelingt es Palfinger, Frauen mit diesem Kalender auf ihren Körper zu reduzieren und zu Sexualobjekten zu degradieren. Denn die "männerdominierte Branche (sollte) ein adäquates Geschenk zur Verfügung" gestellt bekommen, wie Marketingchef Harald Böhaker erklärte.

Transportierte Botschaft

Böhaker in der SN weiter: "Wir erwarten uns einen hohen Imagewert für die Firma. Der Hochglanzkalender ist nicht für den Spind gedacht, er soll in Büros von Geschäftsführern hängen." Wie Martina Berthold vom Büro für Frauenfragen & Chancengleichheit des Landes Salzburg und Dagmar Stranzinger, die Frauen- und Gleichbehandlungsbeauftragte der Stadt Salzburg, gegenüber dieStandard.at zurecht hervorhoben, ist die mit dem Kalender transportierte Botschaft für Mädchen, dass Frauen "in dieser Branche nicht als technische Expertinnen, sondern lediglich als erotischer Aufputz gefragt" sind.

Gleichbehandlung

Berthold und Stranzinger weisen zudem darauf hin, dass das Zeigen sexistischer Darstellungen und Kalender in Arbeitsräumen nach dem Gleichbehandlungsgesetz der Privatwirtschaft als sexuelle Belästigung gewertet werden kann, "wenn ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird, das die Würde einer Person beeinträchtigt, für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist." ArbeitgeberInnen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor sexueller Belästigung zu schützen. Zudem zielt die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Arbeitswelt unter anderem auf einen respektvollen, wertschätzenden und sachlichen Umgang miteinander ab. Auch der Selbstbeschränkungskodex des Österreichischen Werberates schreibt fest, dass keine bildlichen Darstellungen von nackten Frauenkörpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden sollen.

Dass nun Kundinnen, Mitarbeiterinnen, Geschäftspartnerinnen mit sexistischen Darstellungen gar "in Büros von Geschäftsführern" belästigt werden könnten, verdient die Redaktionszitrone für die Palfinger AG! ( die Standard.at, 18.09.2007)