Entscheidung Spaniens
Justizminister Maria Berger hatte zuletzt erklärt, sie rechne damit, dass Honsik nun in Auslieferungshaft kommt. Sollte sich der Holocaustleugner gegen die Überstellung nach Österreich wehren, könnten zwei gerichtliche Instanzen eingeschaltet werden. Spanien muss binnen 90 Tagen über die Auslieferung entscheiden. Der Verteidiger von Honsik hat nun im Landesgericht für Strafsachen Wien den Antrag auf Aufhebung des europäischen Haftbefehls gestellt.
Zweiter Haftbefehl noch nicht entschieden
Honsik hatte sich nach seiner Verurteilung in Spanien abgesetzt und dort in den vergangenen 15 Jahren seine einschlägigen Aktivitäten fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hat in diesem Zusammenhang einen zweiten Europäischer Haftbefehl wegen des Verdachts weiterer Delikte nach dem Verbotsgesetz beantragt. Über diesen Haftbefehl muss allerdings das Landesgericht für Strafsachen erst entscheiden. Neben der Herausgabe der rechtsextremen Zeitung "Halt" (daran waren die Organisationen "Volksbewegung" und "Nationale Front" geknüpft) war er auch für die verbotene rechtsextreme Nationaldemokratischen Partei (NDP) von Norbert Burger tätig. 1988 veröffentlichte er das Buch "Freispruch für Hitler?", das beschlagnahmt wurde. Von einem Geschworenengericht wurde er in Wien zu einer eineinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, setzte sich allerdings nach Spanien ab. Honsik hat wiederholt den Holocaust geleugnet und etwa von der "Absurdität der Gaskammerlüge" gesprochen.
Foto-Affäre
In den Medien aufgetaucht ist Honsik zuletzt in Zusammenhang mit der Foto-Affäre um Heinz-Christian Strache, von dem Bilder bei wehrsportähnlichen Übungen öffentlich geworden sind. Der FPÖ-Chef bestreitet vehement, Mitglied verbotener Organisationen wie der "Nationalen Front" von Honsik gewesen zu sein. Nach Auftauchen der Strache-Bilder waren Gerüchte aufgetaucht, wonach die Foto-Affäre auf einem seit längerem schwelenden Konflikt zwischen der FPÖ und der rechtsextremen Szene basiere. (APA)
soferne sie nicht gegen die Regeln und Gesetze verstößt.
Haben sie die Posts von Gestern gelesen?
Ich finde auch, das dass zu weit ging, da haben einige gedacht sie können das Gesetz biegen nach ihrem Gutdünken. Außerdem echt grausige Aussagen gegen jüdische KZ Gefangene. Wissen sie, wer so etwas scheibt, der kann nicht Normal sein.
und ich bin mit Ihnen einer Meinung, dass einiges sicher unter der Gürtellinie ist wie zB das Lustigmachen über KZ Gefangene oder Tote allgemein.
Niemandem mit halbwegs guter Erziehung würde einfallen so etwas zu tun.
Aber meinen Sie nicht, dass eine Gefängnisstrafe dafür trotzdem zu hart ist?
Demnach müsste man jeden der sich auf widerliche, beleidigende oder sonst irgendwie abwertende Art und Weise über andere (nicht mehr Lebende) äussert, einsperren.
Vielleicht haben sie Recht. Einsperren ist auch nicht das, was ich bevorzuge.
Wann wird das endlich aufhören, dass Dumpfbacken ungestraft ihre Lügen verbreiten dürfen?
Oder Wehrsportübungen mit Amtsbekannten als Gotchaspielen abtun wollen?
Ist nicht schon genug Leid über Tausende Menschen gebracht worden, als das man dann noch Spott und Häme verbreitet? Ich weiß, viele Fragen.
Haben wir nicht alle die Pflicht entschieden und geschlossen gegen solche Subjekte vorzugehen?
Es fängt meist mit solchen Dingen an und könnte verheerende Folgen bewirken, nämlich das eine Justiz allzu lasch mit solchen Leuten umgeht. So wird vom Volk angenommen, es handle sich eh nur um harmlose
Handlungen. Man kann es nicht oft genug sagen, "wehret denn Anfängen"
Gedanken sind ja zollfrei, für sich und im Kopf kann sich jeder in blödsinnigsten Hirngespinsten ergehen.
Wer aber vor anderen am NS-Denken, -reden, -handeln anknüpft, ohne die Geschichte zur Kenntnis zu nehmen, die alles, was nach NS auch nur riecht, für alle Menschen sichtbar millionenfach widerlegt hat, will dort weitermachen - und da heißt's zu Recht: Das kannst du für dich allein machen in deiner Zelle.
Das geht eindeutig zu weit!
Wer Holocaustleugner als "Meinungsfreiheit" tituliert gehört abgestraft.
Es wurden bereits Maßnahmen getroffen, wo die betr. Poster einer Untersuchung zugeführt werden. Es liegen hier eindeutige strafrechtlich relevante Tatbestände vor. Auch geht ein disbezügliches schreiben an den WJC!
Das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) bezeichneten Strache und FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky als "Denunziantenverein" und "kommunistische Tarnorganisation".
Wollen sie so was als Meinungsfreiheit titulieren?
Wer so lasch mit diesen Themen umgeht, braucht sich nicht zu wundern, wenn es Kritik hagelt.
Solange NS-Sager, Parolen, Rechts-Politiker verharmlost werden geniere ich mich als Österreicher.
An die Bevölkerung Österreichs: denkt an eure Kinder, wacht endlich auf und jagt dieses Gesindel zum Teufel!
schaller, waren sie nicht in vertretung des herrn honsik in teheran bei der jenseitigsten who-is-who revisionistenveranstaltung und habe dort einen "vortrag" gehalten? angeblich ist der "vortrag" wortident bei einem kaerntner "verlag" publiziert worden - und erfuelle somit den tatbestand der wiederbetaetigung nach dem von ihnen schon so oft kritisierten verbotsgesetz? waere es nicht an der zeit auch sie der oesterreichischen RECHTSprechung zuzufuehren?!
Wenn es "Schwäche" ist, einen politischen Gegner einzusperren -- war dann das NS-Regime etwa die schächste Regierung, die Österreich je hatte?
Die Drecksnazibagage hat in den paar Jahren ihrer Schreckensherrschaft mehr als 60.000 "arische" Österreicher ermordet, weil diese es wagten, den Endsieg anzuzweifeln oder einen Schmäh über den Führer zu reißen. Ein Zeichen von Schwäche?
Die Republik Österreich lässt sich von ein paar Kellerasseln auf der Nase herumtanzen, seit Jahren. Diese endlich einzusperren ist IMO ein Zeichen von Stärke und Handlungswilligkeit.
für das ganze Wahnsystem, das die Nazis aufbauten. "Gute Dinge" an den Nazis sehen ja nur Leute wie Jörg Haider und noch weiter rechts Stehende.
Allen anderen muß man das im Häfen beibringen - so ist das nun einmal in Diktaturen.
Und selbstverständlich war auch das wie zit. brutal umgesetzte Verbot, "Feindsender" zu hören, ein Zeichen von Schwäche des Regimes; in GB oder USA war es nämlich NICHT verboten, nazideutsche Sender zu hören. Dort setzte man (und setzt auch heute noch) drauf, daß sich in einem liberalen System die Wahrheit ohnedies durchsetzt (genau daran leidet jetzt auch Bush mit seiner Irakpolitik mehr und mehr, übrigens, hehe).
Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen.
Ich denke die Zeit des Nationalsozialismus ist hinreichend gut erforscht. Die Demokratie hat das Recht sich gegen antidemokratische Tendenzen mit allen ihr gegebenen Mitteln zu verteidigen. In unserem Fall ist ein solches Mittel das Verbotsgesetz. Wenn sie also der "Meinung" sind in Österreich wieder einen Nazi-Staat errichten zu müssen dann sind sie ein Feind der Demokratie und als solcher sind sie mit dem Verbotsgesetzt zu bekämpfen.
Sie dürfen sich aber dazu entscheiden ein gutes Buch über den WKII zu lesen und ihre "Meinung" zu ändern, dann werden sie nicht bekämpft weil sie keine Gefahr für die Demokratie mehr sind.
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