Im Fall Honsik müssen die spanischen Behörden erst über eine Auslieferung nach Österreich entscheiden. Aus dem spanischen Justizminister hieß es zuletzt, dem Auslieferungsantrag würde zumindest rechtlich nichts im Wege stehen. Bisher hatte Spanien eine Überstellung verweigert, da Honsik nach spanischem Recht keine Gesetzesübertretung begangen hat. Dass die Behörden nun tätig wurden, wird auf den EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vom vergangenen April zurückgeführt.
Kürzlich wurde außerdem der bereits zwei Mal wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung abgeurteilte ehemalige Wiener Bezirksrat Wolfgang F. wieder in U-Haft genommen. Der frühere freiheitliche Kommunalpolitiker - die FPÖ hatte ihn 1994 aus der Partei ausgeschlossen - steht neuerlich im Verdacht, gegen Paragraf 3h Verbotsgesetz verstoßen zu haben, der das Leugnen des nationalsozialistischen Völkermordes mit einem bis zu zehn Jahren Haft bedroht.