Wien - Das Verbotsgesetz rückt durch die Verhaftung des verurteilten Neonazis Gerd Honsik in Spanien wieder in den Vordergrund. Seit 1992 bis heute (Stichtag 31. Juli) sind insgesamt 273 Personen nach dem Verbotsgesetz verurteilt worden. Derzeit sind rund 70 Verfahren anhängig. Das geht aus einer aktuellen Anfragebeantwortung durch Justizministerin Berger hervor.

Im Fall Honsik müssen die spanischen Behörden erst über eine Auslieferung nach Österreich entscheiden. Aus dem spanischen Justizminister hieß es zuletzt, dem Auslieferungsantrag würde zumindest rechtlich nichts im Wege stehen. Bisher hatte Spanien eine Überstellung verweigert, da Honsik nach spanischem Recht keine Gesetzesübertretung begangen hat. Dass die Behörden nun tätig wurden, wird auf den EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vom vergangenen April zurückgeführt.

Kürzlich wurde außerdem der bereits zwei Mal wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung abgeurteilte ehemalige Wiener Bezirksrat Wolfgang F. wieder in U-Haft genommen. Der frühere freiheitliche Kommunalpolitiker - die FPÖ hatte ihn 1994 aus der Partei ausgeschlossen - steht neuerlich im Verdacht, gegen Paragraf 3h Verbotsgesetz verstoßen zu haben, der das Leugnen des nationalsozialistischen Völkermordes mit einem bis zu zehn Jahren Haft bedroht.

Der letzte prominente Fall war die Verurteilung des britischen Holocaust-Leugners David Irving. Er wurde im Dezember 2006 aus Österreich abgeschoben, nachdem zwei Drittel der dreijährigen Freiheitsstrafe, die er im Februar 2006 wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ausgefasst hatte, in eine bedingte Haftstrafe umgewandelt wurden. Davor hatte er über 13 Monate in U-Haft verbracht.(APA)