Indizierte Clips nach Ermahnung durch deutschen Jugendschutz nicht entfernt
Redaktion
,
Neonazis verbreiten laut einem ARD-Bericht über
die Videoplattform
"YouTube"
ungehindert indizierte Propagandavideos.
Darunter seien der antisemitische NS-Propagandafilm "Jud Süss" sowie
rassistische Clips, zum Beispiel ein Video zu dem indizierten Lied
"KuKluxKlan" von der Rockgruppe "Kommando Freisler". Auch der
kriegsverherrlichende Clip "Sturmführer in der SS" zum Lied der
Gruppe "Landser" sei bereits seit acht Monaten bei "YouTube"
abrufbar.
Beispiele
In dieser Zeit sei dieser Film mehr als 400.000 mal angeklickt
worden, hieß es. Ein anderer Clip zeige, nachdem von einem
abgebrannten Asylantenwohnheim gesungen wird, eine Sprechblase: "Alle
töten".
Ermahnungnen
"Jugendschutz.net", die zentrale deutsche Stelle für die
Einhaltung des Jugendschutzes im Internet, hatte dem Bericht zufolge
in den vergangenen Monaten in mehr als hundert Fällen wegen
indiziertet Videos bei "YouTube", die zum Hass aufstacheln,
Ermahnungen ausgesprochen, ohne dass die Firma diese Filme aus ihrem
Angebot herausgenommen hätte. Vielmehr habe es keine Reaktion
gegeben.
Strafanzeige
Der Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Samuel
Korn, sagte dazu der ARD: "Ich erwarte, dass die Staatsanwaltschaft,
dass die Behörden, dass auch die Bundesregierung gegebenenfalls
dagegen eintritt und dagegen vorgeht." Auch der Zentralrat erwägt
demnach eine Strafanzeige gegen "YouTube".
Hintergrund
Auf dem Videotauschportal YouTube, das dem US-Unternehmen Google
gehört, können Nutzer weltweit Videos ins Netz stellen. Das können
sowohl Ausschnitte aus TV-Sendungen oder Filmen als auch
selbstgedrehte Videos sein. Sie sind für alle Internetnutzer
zugänglich. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.