Deutsches Gericht erlaubt Online-Casino

Redaktion, 28. August 2007 09:55

Land Niedersachsen unterliegt Spielbankgesellschaft - Zulassung für Internetspiel gilt trotz Gesetzesänderung weiter

Die niedersächsischen Spielbanken dürfen grundsätzlich ein Online-Casino einrichten. Das Verwaltungsgericht Hannover gab am Montag einer Klage der privaten Spielbanken Niedersachsen GmbH gegen das Land statt, das einem Internet-Casino die Zulassung verweigert hatte. Die Spielbanken-Gesellschaft brauche zur Aufnahme des Spielbetriebs im Internet keine erneute Genehmigung, urteilten die Verwaltungsrichter.

Das Gericht wies lediglich den Antrag der Spielbankgesellschaft ab, das Online-Casino schon vor Rechtskraft des Urteils zu erlauben. Eine Berufung gegen das Urteil ließ das Verwaltungsgericht zwar nicht zu. Das niedersächsische Finanzministerium kann aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einlegen. Vor einer Entscheidung über das Rechtsmittel werde man zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüfen, sagte Finanzminister Hartmut Möllring (CDU).

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung zu Gunsten der Spielbankengesellschaft mit der wechselnden Gesetzeslage in Niedersachsen: 2001 hatte das Land durch Änderung des Spielbankengesetzes das Online-Spiel erlaubt und dann Anfang 2005 unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht wieder verboten. Die Spielbanken Niedersachsen GmbH, eine Tochter der Casino Austria, hatte 2003 eine Zulassung für den Spielbetrieb erhalten, die die Erlaubnis für ein Internet-Casino einschloss.

Die Erlaubnis für das Online-Spiels sei durch die neue gesetzliche Regelung im Jahr 2005 nicht wieder entfallen, urteilte das Verwaltungsgericht. Die erneute Gesetzesänderung enthalte ausdrücklich eine Übergangsregelung, die die Fortgeltung bereits erteilter Zulassungen vorsehe.

Finanzminister Möllring zeigte sich von dem Urteil überrascht. Positiv wertete der CDU-Politiker, dass das Gericht die von Spielbankgesellschaft getroffenen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Spielsüchtigen als ausreichend einstufte. Die Sicherheitsvorkehrungen seien unter Mitwirkung der Aufsichtsbehörde entwickelt worden und entsprächen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, betonte Möllring. (APA)

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