Ein Blick in das Darwin-Archiv der Universitätsbibliothek von Cambridge genügt, um zu erahnen, dass Bilder in der Forschung Darwins wichtig gewesen sein müssen
Redaktion
,
In dieser Galerie: 2 Bilder
Diese einfache Annahme diente
Julia Voss
als Ausgangspunkt für das Buch
Darwins Bilder. Ansichten der Evolutionstheorie 1837-1874
. Sie untersucht in der 384 Seiten umfassenden Lektüre die Rolle der Bilder bei der Entstehung der Evolutionstheorie und geht der Frage auf den Grund, warum das Bild und die naturwissenschaftlichen Forschungen Darwins bis heute miteinenander eng verknüpft sind. Untersucht werden vielfältige Bildformate wie medizinische und anthropologische Aufnahmen, Kupferstiche, Holzschnitte und Litographien.
Der Fokus der Kunsthistorikerin und Literaturwissenschafterin liegt bei ihrer Analyse hauptsächlich auf dem Thema Bild. Sie spannt jedoch gleichzeitig einen gekonnten und vor allem fesselnden Bogen von der ästhetischen Theorie zur Naturwissenschaft. Die Themen, die Julia Voss wissenschaftlich-feuilletonistisch behandelt, reichen von der "Ikonisierung" der berühmten "Galapagosfinken" und so genannten Ordnungsbildern sowie bildlichen Darstellung von Prozessen und Abläufen bis hin zu Darwins berühmtem "Evolutionsdiagramm". Weitere Themen umfassen Bilderreihen und Fotografien zum "Argusfasan" und zum "lachenden Affen".
Bilder sind nicht einfach unschuldige Illustrationen. Julia Voss zeigt, dass Bilder maßgeblich an der Entwicklung von einfachen Gedankengängen hin zur umfassenden Theoriebildung beteiligt - wenn nicht gar federführend - sind. (red)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.