Als heikel gelten Angaben, die Rückschlüsse auf die ethnische Herkunft eines Reisenden oder auf seine Mitgliedschaft zu einer Religion oder Gewerkschaft zulassen. Auch eventuelle Hinweise auf die Gesundheit oder das Sexualleben eines Reisenden sollen getilgt werden. Informationen über die Bestellung bestimmter Mahlzeiten an Bord sollen nach EU-Angaben nicht verwendet werden, um Fluggäste an der Grenze gezielt zu kontrollieren.
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Wenn die US-Heimatschutzbehörde in Ausnahmefällen von dieser Regel abweicht, muss sie dies der EU-Kommission mitteilen. Fahnder anderer US-Dienste dürfen die Daten laut EU ebenfalls für den Kampf gegen Terrorismus und andere Verbrechen nutzen. Die Heimatschutzbehörde darf die Angaben sieben Jahre in einer aktiven Datenbank aufbewahren und weitere acht Jahre in einem ruhenden Speicher, der nur unter bestimmten Bedingungen zugänglich ist.
Die neue Regelung tritt am 1. August in Kraft. Anfang 2008 ändert sich zudem die Art und Weise der Übermittlung. Bisher haben die US-Fahnder direkten Zugriff auf die Buchungscomputer der meisten europäischen Fluggesellschaften. Künftig sollen diese die geforderten Angaben von sich aus an die US-Behörden schicken.