Doch Achtung, auch im Ausland gilt: Die Beratung durch einen lokalen Rechtsanwalt ist unumgänglich. Ganz gleich, wie verlockend das Angebot ist, muss Klarheit darüber herrschen, ob es ein Eigentumsregister gibt, das mit dem österreichischen Grundbuch vergleichbar ist. Kann nach dem Immobilienerwerb plötzlich ein unbekannter Dritter Anspruch auf die Immobilie anmelden? So ist es im beliebten Kroatien leider schon vorgekommen, dass neben dem eigentlichen Grundbuch plötzlich ein zweites mit freilich anderem Inhalt bestand.
In vormaligen Krisenregionen des ehemaligen Jugoslawiens tauchten plötzlich angeblich Vertriebene auf und nahmen ihr vormaliges Heim in Beschlag. Eine Räumung käme nur gegen Leistung einer Zusatzzahlung infrage. Einem Wiener Geschäftsmann brachte dies nach dem Erwerb mehrerer ach so romantischer Steinhäuser einen empfindlichen Verlust ein.
Hohe Gebühren
Unterschiedlich gestaltet sich auch die Höhe der Nebengebühren. Während in Österreich in der Regel 4,5 Prozent vom Kaufpreis, zusätzliche zwei Prozent vom allfälligen Kredit, allenfalls drei Prozent Maklerprovision und die Kosten der Vertragserrichtung anfallen (in Summe in etwa zehn Prozent vom Kaufpreis), schlägt die griechische Grunderwerbsteuer allein mit bis zu 17 Prozent des Kaufpreises zu Buche, die Provision macht noch einmal fünf bis zehn Prozent aus. Im Grundbuch eingetragen ist das Ganze dann aber noch nicht.