Wien – Schon beim Staatsbesuch von Moshe Katzav war das Problem virulent: Als der israelische Präsident im Herbst 2004 mit einem Hubschrauber nach Mauthausen geflogen wurde, wagte sich ein Sportflugzeug in die verhängte Flugverbotszone. Im letzten Moment drängten die Abfangjäger des Bundesheeres den Irrflieger ab. Nachdem fast ein Warnschuss gegen ihn abgegeben worden war, gelobten Verteidigungs- wie Innenressort eine Verbesserung der Kommunikationsstrukturen – weil bei dem Zwischenfall nicht alles optimal gelaufen war.

Seit der Landung des ersten Eurofighters in Zeltweg gelobt man erneut. Weil zwischen ÖVP-Innenminister Günther Platter und SPÖ-Verteidigungsressortchef Norbert Darabos Ratlosigkeit darüber ausgebrochen war, wer für einen Schießbefehl auf ein terrorverdächtiges Zivilflugzeug zuständig ist, lassen die beiden seit Tagen die Legisten in der Rossauer Kaserne und in der Herrengasse ihre Kompetenzen überprüfen.

Denn am Freitag tagt ab elf Uhr der Nationale Sicherheitsrat, der nun klären muss, ob der Abschuss einer Passagiermaschine überhaupt zulässig wäre. Der grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz, der die Causa auf die Tagesordnung gesetzt hat, will dort mit einer Expertise anrücken, die belegt, dass es „keine ausreichende Rechtsgrundlage für einen gezielten Abschuss“ gäbe: „Die Regierung hat sich in der Frage bisher einfach zurückgelehnt“, meint er.

Die zuständigen Minister begaben sich davor tagelang auf Tauchstation. Auch Darabos’ Büro konnte bis zur Klärung nur auf die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage verweisen, in der Platter wie Darabos ihre Sicht der Lage bereits kundgetan hatten.

Zwei Loopings

Allerdings zeigt ebendiese nicht nur, dass sich unter Schwarz-Blau-Orange beide Ministerien offenbar das Waffengebrauchsgesetz mit hausinternen Erlässen für einen Abschuss „zurechtgezimmert haben“, wie es der Völkerrechtler Franz Leidenmühler ausdrückte. Sondern auch: dass Platter wie auch Darabos bereits im Jänner davon Bescheid wussten.

Denn im Herbst hatten die Genossen, noch in Opposition, empört eine Anfrage im Hohen Haus an den damaligen Verteidigungsminister Platter und Innenministerin Liese Prokop gestellt, wer bei einem 9/11-Szenario zuständig sei. Anlass: Platters Ressort hatte sich offen dazu bekannt, bei einem Luftanschlag einen Passagierjet abzuschießen. In seiner Beantwortung stellte der neue Innenminister Platter dann aber plötzlich generell klar: „Gegen Unbeteiligte kann Notwehr nicht geltend gemacht werden.“

Norbert Darabos wiederum, soeben zum Verteidigungsminister aufgestiegen, hielt dagegen überraschend fest: dass bei Einleitung eines Sturzfluges auf bewohntes Gebiet und wenn keine Kommunikationsmöglichkeit mit der Sicherheitsbehörde gegeben sei, „selbstständiges militärisches Einschreiten des Militärpiloten (...) in Betracht kommt“.

Angeblich Einigung auf Abschusserlaubnis

Auch Informationen der Tageszeitung "Kurier" zufolge soll der Abschuss einer entführten Passagiermaschine im Notfall erlaubt werden. Demnach haben sich Innen- und Verteidigungsministerium darauf verständigt, im Nationalen Sicherheitsrat am Freitag diese Linie festzulegen. Im Verteidigungsministerium wollte man dies auf Anfrage der APA nicht bestätigen. Aus dem Innenministerium hieß es, die Frage sei "ohnehin geregelt".

Dem Bericht zufolge sehen Juristen beider Ministerien den Abschuss einer Passagiermaschine, die für ein Attentat verwendet werden könnte, als "entschuldbaren Notstand": Der Bundesheer-Pilot sei in einer ähnlichen Situation wie ein Arzt, der zwei Schwerverletzte behandeln muss und nur für einen Rettungsmaßnahmen bereitstellen kann: Er muss sich entscheiden, wem er hilft.

Innenministerium: "Frage der Abschusserlaubnis ohnehin geklärt"

Der Sprecher von Verteidigungsminister Darabos bestätigte zwar "entsprechende Kontakte" zwischen den beiden Ministerien, nicht aber das Ergebnis. Im Innenministerium hieß es gegenüber der APA, die Frage der Abschusserlaubnis sei ohnehin geklärt: Bei einer Luftraumverletzung müsse den Abschussbefehl der Verteidigungsminister geben, bei einem Terror-Angriff würde ein "sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz" vorliegen. Für letzteres sei zwar das Innenministerium zuständig, ein Schießbefehl des Ministers sei aber nicht nötig, weil die Entscheidung über den Abschuss der Pilot zu treffen habe. Diese müsse aber jedenfalls das "gelindeste Mittel" wählen. (Nina Weißensteiner/DER STANDARD, Printausgabe, 20.7.2007, red/APA)