Studieren mit Behinderung bedeutet oft längere Studienzeiten aufgrund zahlreicher Hürden, die es zu überwinden gilt.

Studieren mit Behinderung heißt studieren mit Barrieren, mit Verzögerungen und mit viel Organisationsarbeit. Es heißt für viele Studierende aber auch: Studieren mit Gebühren. Nur knapp die Hälfte der Unis befreit behinderte Studierende von den 367 Euro. Das geht aus der Antwort des Bildungsministeriums auf eine Anfrage der SPÖ-Nationalratsabgeordneten Christine Lapp hervor.

Große Unis befreien Studierende

"An welchen Unis sind Studierende von den Gebühren aufgrund einer Behinderung befreit?", wollte Lapp von Wissenschaftsminister Hahn wissen. Das Ergebnis ist für sie enttäuschend: Uni Graz, Med-Uni Graz, Med-Uni Innsbruck, TU Graz, Montan-Uni Leoben, Vet-Med Wien, WU Wien, Mozarteum Salzburg, Musikuni Wien und Kunstuni Linz bitten auch Studierende mit einer mindestens 50-prozentigen Behinderung zur Kasse. An der Med-Uni Wien und der Akademie der bildenden Künste wird zwar nicht befreit, es gibt aber spezielle Stipendien.

"Es kann doch nicht sein, dass an den großen Universitäten Studierende mit Behinderungen von den Gebühren befreit werden und sie an kleineren Universitäten weiter zur Kasse gebeten werden. Wo bleibt hier der gesunde Menschenverstand?", äußert sich Lapp zur Situation. Generell hält sie wenig von den Gebühren: "Wir wollen sie ja ohnehin komplett abschaffen".

Wenig Betroffene

An den Fachhochschulen ist die Lage generell anders: An vier Institutionen werden überhaupt von niemandem Studiengebühren eingehoben, an den restlichen FHs studieren offenbar nur wenige Menschen mit Behinderungen, geht aus der Anfragebeantwortung hervor. Für diese "Einzelfälle" würden spezielle Unterstützungen geleistet.

Die Universitäten dürfen im Rahmen ihrer Autonomie auch über Gebührenbefreiungen entscheiden. Eine gesetzliche Regelung über eine generelle Befreiung von den Uni-Gebühren ab einer gewissen prozentuellen Grenze der Behinderung gibt es nicht. Daher lautet auch ein weiterer Teil von Lapps Anfrage: "Gibt es Überlegungen, behinderte Studierende generell von den Studiengebühren zu befreien?"

Keine Gesetzesänderung

Die Antwort aus dem Ministerium: Nein, gibt es nicht. Weil "Behinderungen nicht automatisch auch eine soziale Bedürftigkeit zur Folge haben". Zur Aussage von Minister Hahn, dass an eine Änderung der derzeitigen Rechtslage nicht gedacht wird, meint Lapp: "Die Forderung nach einer Gleichbehandlung von behinderten Studierenden in ganz Österreich muss einen common sense darstellen und darf in einem demokratischen Land nicht ins Lächerliche gezogen werden".

Das Thema "Studieren mit Behinderung" wird unter anderem von Uniability, der Interessengemeinschaft behinderter und chronisch kranker Studierender, thematisiert. Zu der Debatte um ein gebührenfreies Studium will man allerdings nicht viel sagen: "Da gibt es sehr viele unterschiedliche Positionen", so Marlene Fuhrmann-Ehn. Man wolle jedenfalls erreichen, dass nicht immer nur über die finanziellen Hürden gesprochen werde. "Geld ist kein Allheilmittel". (Anita Zielina, derStandard.at, 19.7.2007)