"Dabei wird man das Gefühl nicht los, dass so mancher Politiker zu viele CSI-Filme gesehen hat"
Die Diskussion über ein derartiges Vorgehen ist auch hierzulande bereits voll im Gange. "Dabei wird man das Gefühl nicht los, dass so mancher Politiker zu viele CSI-Filme gesehen hat", kritisiert Datenschützer Hans Zeger von Arge Daten im pressetext-Gespräch. Das geheime Einschleusen von Spyware sei rechtsstaatlich unzulässig und eindeutig abzulehnen, so Zeger weiter. "Wenn Verdachtsmomente gegen eine Person vorliegen, hindert die Behörden niemand daran eine Hausdurchsuchung zu beantragen und den Computer zu beschlagnahmen. Beschuldigte haben dann aber die Möglichkeit selbst Rechtsmittel zu ihrer Verteidigung einzusetzen", argumentiert der Datenschützer. Geheime Online-Angriffe auf den Privatbereich seien jedenfalls völlig entbehrlich.
CIPAV
Die vom FBI eingesetzte Spyware namens CIPAV (Computer and Internet Protocol Address Verifier) durfte dem richterlichen Beschluss nur die IP-Adresse des Anwenders sowie eine Liste über die laufenden Programme, Benutzerinfos aus Registry-Einträgen und aufgespürte Seriennummern von installierter Hard- und Software übermitteln. Da zu diesem Zweck aber die gesamte Festplatte durchsucht werden muss, gilt als wahrscheinlich, dass die Spyware technisch auch in der Lage ist, Informationen über Dokumenteninhalte und Online-Kommunikationsvorgänge an die Ermittler weiterzuleiten.
Firewall und Anti-Virenprogramme