Der Haftbefehl gegen den in Frankreich weilenden Helmut Elsner beruhte auf den Angaben von zwei Journalisten, die ihn mit jemand anderem verwechselt hatten. Kaum war er nach Österreich verbracht worden, stellte sich heraus, dass er einen mehrfachen Bypass der Herzkranzgefäße braucht, was heute vielleicht eine Routineoperation ist, aber jedenfalls kein Spaß. Vor allem ist schwer vorstellbar, dass man nach einer solchen Operation bei Nacht und Nebel abhaut und sich an einen Ort (Sudan? Moldawien?) begibt, der mit Österreich kein Auslieferungsabkommen hat bzw. lax beim Ausliefern ist. Dennoch wird die Haft vom Gericht nicht aufgehoben. Es bestehe nach wie vor Fluchtgefahr. Die Richterin: "Es gibt einige Gründe zu glauben, dass Elsner, der tatsächlich krank ist, seine Krankheit dazu benutzt hat, sich diesem Verfahren zu entziehen." Das mag schon sein, dass er das wollte, solange er in Südfrankreich war, aber jetzt wird er aus den oben genannten Gründen kaum einen Ort finden, an den er flüchten kann. Elsner bleibt also als Einziger der Angeklagten in U-Haft. Und die Richterin sieht sich genötigt zu betonen, dass sich die Justiz nicht von der öffentlichen Meinung leiten ließe. ( Hans Rauscher , DER STANDARD, Print-Ausgabe, 19.7.2007)