Auch bei 35 Grad im Schatten gibt es keine Hitzeferien für ArbeitnehmerInnen, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt, so die Arbeiterkammer. An den sogenannten "Hundstagen" sinkt die Arbeitsleistung um 30 bis 70 Prozent gegenüber Tagen mit normalen Temperaturen. Gleichzeitig leidet die Arbeitsqualität, Fehlerhäufigkeit und Unfallrisiko steigen.

Regelungen fürs Arbeiten in der Hitze

In Arbeitsräumen müssen raumklimatische Verhältnisse herrschen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind. Direkte Sonneneinstrahlung durch Fensterflächen muss vermieden werden, zB durch Jalousien. Auch alle wärmestrahlenden Flächen, verursacht durch Maschinen oder Lichtquellen, sind abzuschirmen.

Ist eine Klimaanlage vorhanden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Raumtemperatur in den Arbeitsräumen, in denen Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung - etwa Büroarbeiten - verrichtet werden, zwischen 19 und 25 Grad liegt, so die Experten der Arbeiterkammer in einer Aussendung. Bei Arbeiten mit normaler körperlicher Belastung wie häufiges Stehen, soll die Raumtemperatur zwischen 18 und 24 Grad betragen. Wegen sommerlichen Temperaturen allein muss aber kein Arbeitgeber eine Klimaanlage installieren.

Das hilft bei hohen Temperaturen

  • Bereitstellung geeigneter alkoholfreier Getränke (Wasser)
  • Abschattung vor direkter Sonnenbestrahlung
  • Lockerung eventuell vorhandener Bekleidungsvorschriften (in Absprache mit Betriebsrat und Arbeitgeber)
  • Zurverfügungstellung von Duschgelegenheiten
  • Bereitstellung von Ventilatoren
  • organisatorische Maßnahmen, wie Vorverlegung des Arbeitsbeginns, Meidung der Mittagshitze, zusätzliche Arbeitspausen
  • Unterweisung in Erste-Hilfe-Leistungen bei Hitzekollaps, Hitzschlag, Hitzekrämpfe, Sonnenstich, Verbrennungen
  • Arbeiten im Freien

    Bei Arbeiten im Freien belastet neben den hohen Temperaturen zusätzlich die direkte Sonneneinstrahlung (UV-Strahlen). Ultraviolett-Strahlen sind unsichtbar, nicht spürbar und erreichen im Sommer ihre Tageshöchstwerte zwischen 11:00 und 15:00 Uhr. Ohne Schutz "merkt" sich unsere Haut jede UV-Strahlenbelastung. Über viele Jahre summiert kann das zu Hautkrebs führen.

    Bei intensiver Sonneneinstrahlung bildet sich zudem Ozon. Bodennahes Ozon ist ein aggressives Reizgas, das zu Atembeschwerden führt. Ozon erreicht seine Tageshöchstwerte in den späten Nachmittagsstunden (ca 16:00 bis 18:00 Uhr).

    Bei längerem Arbeiten im Freien unter direkter Sonneneinstrahlung empfehlen die AK-Experten zusätzlich:

  • Beschattung der Arbeitsplätze
  • Information über Gesundheitsgefahren
  • regelmäßige Flüssigkeitszufuhr
  • Tragen von luftdurchlässiger UV-sicherer Kleidung
  • Tragen einer Kopfbedeckung, die eine Durchlüftung gewährleistet
  • Bereitstellung einer Sonnenschutzbrille und geeigneter Sonnenschutzmittel
  • Verwenden von Schutzhandschuhen fürs Arbeiten an erhitzten Oberflächen
  • Bei Ozonwarnung: Vermeidung von körperlich schweren Tätigkeiten im Freien
  • (red)