Wien - Die Frauen- und Gleichbehandlungssprecherin der SPÖ, Gabriele Heinisch-Hosek, befasst sich mit der Kündigung der Sopranistin Johanna von der Deken: "Hier besteht zweifelsfrei eine unmittelbare Diskriminierung, es ist unzulässig eine Frau aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft zu kündigen", so Heinisch-Hosek am Freitag in einer Aussendung. Die Sopranistin war vom Charinthischen Sommer engagiert worden, an vier Abenden die Rolle des Engels in der Kirchenoper "Ich, Hiob" zu verkörpern. Nachdem die Intendanz von der Schwangerschaft der Sängerin erfahren hatte, wurde ihr Vertrag gekündigt (dieStandard.at berichtete ).

Heinisch-Hosek erklärte, die Argumentation des Intendanten Schlee sei insofern gegenstandslos, als dem streitgegenständlichen Vertrag ein Vorvertrag aus dem November zugrunde lag: "Damit ist eindeutig geklärt, dass Frau von der Deken ihre Schwangerschaft nicht verschwiegen hat, da sie zu diesem Zeitpunkt nicht schwanger war".

Ärztliches Gutachten

Die SPÖ-Frauen und Gleichbehandlungssprecherin stellte klar, dass eine Schwangerschaft, wie von Schlee behauptet, nicht einen "Risikofaktor" für ihre Berufsausübung darstelle. Dies bestätige auch ein ärztliches Gutachten, das Frau von der Deken eingeholt hat. "Außerdem sind Frauen gar nicht verpflichtet, eine Schwangerschaft bei Vertragsabschluss anzugeben", so Heinisch-Hosek weiter.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft verweist auf zwei EuGH-Urteile, die belegen, dass eine Schwangerschaft keine Behinderung zum Zugang zu selbstständiger oder unselbstständiger Erwerbstätigkeit darstellen darf. "Ich hoffe sehr, dass der Intendant des Carinthischen Sommers seine diskriminierende Haltung aufgibt und Frau von der Deken nicht nur den Schadenersatz aufgrund des ihr ungerechtfertigt entzogenen Engagements erhält, sondern auch den, der auf Grund der Würdeverletzung zusteht", so Heinisch-Hosek abschließend. (red)