Eisenstadt - Familienministerin Andrea Kdolsky hat am Mittwoch bestätigt, dass mittlerweile die ersten Rückforderungen für zu Unrecht bezogenes Kindergeld ausgeschickt wurden. Sie verteidigt die Vorgehensweise und will daran festhalten. "Jetzt ist es so, dass ein bestehendes Bundesgesetz zu exekutieren ist und damit müsste jeder Staatsbürger rechnen", sagte die Ministerin bei der Regierungsklausur am Mittwoch. Härtefälle will sie jedoch vermeiden, die medial kolportierten Zahlen hält sie für übertrieben.

In ganz Österreich sind mit Stand Dienstagabend 247 Rückzahlungsbescheide für zu Unrecht bezogenes Kindergeld ausgestellt worden. Die meisten - nämlich 124 - wurden von der niederösterreichischen Gebietskrankenkasse verschickt, hieß es am Mittwoch aus dem Familienministerium. In Kärnten waren es 51 Fälle, in Vorarlberg 29 und in der Steiermark 23.

"Schwarze Schafe"

Laut Kdolsky gibt es in Wien bisher 72 Rückzahlungs-Bescheide, in Salzburg wurden ihren Angaben zufolge erst fünf Fälle über der Zuverdienstgrenze entdeckt. "Schwarze Schafe" könne es natürlich geben, diese müssen nach Ansicht der Ministerin aber mit einer Rückforderung rechnen. Schließlich müsse sie auch "Fairness" gegenüber all jenen Familien garantieren, die die Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro im Jahr nicht überschritten haben, betonte Kdolsky.

Härtefälle vermeiden

Härtefälle will Kdolsky mit Hilfe der "Schadensrichtlinie" des Bundes "so gut es geht" vermeiden. Im Einzelfall könne man den Betroffenen die Stundung der Rückzahlung des zu Unrecht bezogenen Kindergeldes ebenso anbieten wie Ratenzahlung, Teil- oder Vollverzicht auf die Rückforderung. Kdolsky: "Es wird diese Dramaturgie von verhungernden Kindern und am Existenzminimum knabbernden Familien nicht geben." (APA)