Eisenstadt - Familienministerin Andrea Kdolsky hat am
Mittwoch bestätigt, dass mittlerweile die ersten Rückforderungen für
zu Unrecht bezogenes Kindergeld ausgeschickt wurden. Sie verteidigt
die Vorgehensweise und will daran festhalten. "Jetzt ist es so, dass
ein bestehendes Bundesgesetz zu exekutieren ist und damit müsste
jeder Staatsbürger rechnen", sagte die Ministerin bei der
Regierungsklausur am Mittwoch. Härtefälle will sie jedoch vermeiden,
die medial kolportierten Zahlen hält sie für übertrieben.
In ganz Österreich sind mit Stand Dienstagabend 247
Rückzahlungsbescheide für zu Unrecht bezogenes Kindergeld ausgestellt
worden. Die meisten - nämlich 124 - wurden von der
niederösterreichischen Gebietskrankenkasse verschickt, hieß es am
Mittwoch aus dem Familienministerium. In Kärnten waren es 51 Fälle,
in Vorarlberg 29 und in der Steiermark 23.
"Schwarze Schafe"
Laut Kdolsky gibt es in Wien bisher 72 Rückzahlungs-Bescheide, in
Salzburg wurden ihren Angaben zufolge erst fünf Fälle über der
Zuverdienstgrenze entdeckt. "Schwarze Schafe" könne es natürlich
geben, diese müssen nach Ansicht der Ministerin aber mit einer
Rückforderung rechnen. Schließlich müsse sie auch "Fairness"
gegenüber all jenen Familien garantieren, die die Zuverdienstgrenze
von 14.600 Euro im Jahr nicht überschritten haben, betonte Kdolsky.
Härtefälle vermeiden
Härtefälle will Kdolsky mit Hilfe der "Schadensrichtlinie" des
Bundes "so gut es geht" vermeiden. Im Einzelfall könne man den
Betroffenen die Stundung der Rückzahlung des zu Unrecht bezogenen
Kindergeldes ebenso anbieten wie Ratenzahlung, Teil- oder
Vollverzicht auf die Rückforderung. Kdolsky: "Es wird diese
Dramaturgie von verhungernden Kindern und am Existenzminimum
knabbernden Familien nicht geben." (APA)