Straßburg/Wien - Künftig gilt bei Verkehrsunfällen im Ausland das Recht jenes Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat. Das Europäische Parlament hat am Dienstag in Straßburg eine Verordnung beschlossen, die Klarheit in derartigen "außervertraglichen Schuldverhältnissen" bringen soll. Sie soll mehr Rechtssicherheit und eine schnellere Prozessabwicklung im EU-Ausland gewährleisten. Der ÖAMTC hat diese Regelung als "opferunfreundliche Lösung" kritisiert.

So will der ÖAMTC, dass Unfallopfer im Ausland auch künftig Schadenersatz und Schmerzensgeld wie in Österreich erhalten. In einigen Staaten gebe es aber derzeit wenig bis gar kein Schmerzensgeld, so z.B. in Ungarn.

Schneller geklärt

Dagegen erklärten EU-Parlamentsabgeordnete, dass die neue Verordnung einen echten europäischen Mehrwert biete. Rechtsfragen im EU-Ausland könnten künftig einfacher geklärt werden, beispielsweise dann, wenn ein Österreicher in Italien in einen Unfall mit einem Pkw-Lenker aus Portugal verwickelt ist.

Das EU-Parlament konnte außerdem durchsetzen, dass die besonderen Umstände des Unfallopfers berücksichtigt werden, wenn diese Person in einem anderen Land wohnt. Ziel sei, den Verbrauchern ein höheres Maß an Rechtssicherheit zu bieten und so den Binnenmarkt zu stärken. Der ÖAMTC kritisierte dagegen komplizierte Ausnahmeregelungen. Den Autofahrern müssten faire und rasche Entschädigungen ermöglicht werden. (APA)