Krickler hatte Tancsits im März 2005 als "geistigen Nachfahren der braunen Nazi-Schergen" bezeichnet. Nun hob das Oberlandesgericht Wien die erstinstanzliche Verurteilung auf, sprach Krickler frei und korrigierte so seine eigene Judikatur. Der Grund: die liberale Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
"Geistige Nachfahren"
Begonnen hatte der Streit im März 2005, als Krickler die Volkspartei attackierte, weil diese sich weigerte, homosexuelle Opfer der Nazizeit ins Opferfürsorgegesetz aufzunehmen. Er warf der ÖVP und Tancsits vor, die Diskriminierung der Homosexuellen durch die Nazis fortzuschreiben. Dabei fiel der Satz: "Es ist eine Schande für dieses Land, dass auch heute noch geistige Nachfahren der braunen Nazi-Schergen wie Tancsits im Parlament sitzen."
Auf den nun erfolgten Freispruch reagierte Tancsits frustriert: "Ich nehme zur Kenntnis, dass ich für vogelfrei erklärt bin." Für Kricklers Anwalt Thomas Höhne ist das Urteil dagegen "ein wichtiger Sieg für die Meinungsfreiheit in Österreich". (APA, DER STANDARD, Printausgabe 10.7.2007)
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Tancsits, als lupenreiner Demokrat einer dieser Sympathieträger der ÖVP, ist mit einer Dollfuß-Enkelin verheiratet. Daher ist ihm Nazi-Gedankengut sicher fremd.
Tancsits ist ein ehrenwerter Mann.
Dr. Heinz Anderle, Sozialdemokrat und Freigeist
hat jetzt den Persilschein.
Umgekehrt, darf ich jetzt auch Herrn Pilz, als geistigen Nachfahren eines Stalinregimes und Gulags nenen, immerhin war er bei der Gruppe revolutionaerer Marxisten. (Und eigentlich gehts Pilz da noch gut, immerhin ist ja der Aufbau eine Stalinliebhabertruppe nicht strafbar (Hrdlicka ist ja auch bekennender Stalinanhaenger. Stalin hat bekanntlich Millionen von Juden umgebracht. Aber keiner fand Anstoss daran das ausgerechnet Hrdlicka das Judendenkmal errichtete(
sie müssen schon zur kenntnis nehmen, dass in der juristerei ein großteil abwägungssache ist. ein satz, der in einem fall zulässig ist, kann in einem anderen fall unzulässig sein. nehmen sie auch zur kenntnis, dass es nachweisbar ist, was den nazis zugeordnet werden kann und was nicht.
wenn sich spö und grüne abgeordnete auch als geistige nachfahren gerieren, dann ist es ja auch berechtigt. Tancits hat das getan, leute aus der fpö auch oft genug. Das Urteil besagt ja nicht das mer absofort alles und jedeN in diesem Sinn bezeichnen kann. Es besagt lediglichdas dies im Kontext des Verhalten des Herrn Tanscits eine zulässige Meinungsäußeung war.
und dessen Verweigerung einer großen Opfergruppe gegenüber durch ÖVP-Mandatare und nicht die Sorge um einen Herrn Tanscits, der - seltenes Beispiel - endlich einmal für die innerhalb seiner Partei karriere-bedingte Homophobie gestraft wurde.
Er möge nicht klagen - die schlimmste Bezeichnung für ihn ist doch sein Name allein......
Richter, die ein solches Urteil fällen, gehören selbst vor Gericht und zwar wegen Wiederbetätigung: Wenn das, was der lupenreine Demokrat Tancsits vertritt, straflos als nationalsozialistische Gesinnung bezeichnet werden darf, ist das eine unfassbare Verharmlosung des NS-Verbrecherstaates!
deshalb gibt es ja den rechtsstaat, damit leute wie sie sich nicht alles biegen können, wie sie es brauchen. auch wenn sie das dollfußbild anbeten mögen, so werden hier keine richter vor gericht gestellt, auch wenn sie urteile fällen, die ihnen nicht passen. und das ist seeeehr gut so!
es war die rede von den "geistigen nachfahren". ein direkter vergleich, eine gleichsetzung oder gleichbewertung ist nicht erfolgt. die beschämende haltung der övp, die eine opfergruppe nicht anerkennt, ist zurecht mit harten worten kritisiert worden. hier handelt es sich mitnichten um verharmlosung, sondern um ein fehlverhalten der övp!
woher haben Sie das?
wo lesen Sie das?
wenn heute ein politiker die homosexuellen opfer der braunen diktatur (es haben eh nur ganz wenige überlebt, die meisten wurden ja ermordet) von der opferentschädigung ausnehmen will, mit der begründung, die wären ja damals "zurecht verurteilt worden, weil eben homosexualität verboten war",
dann darf man sagen:
"Es ist eine Schande für dieses Land, dass auch heute noch geistige Nachfahren der braunen Nazi-Schergen im Parlament sitzen."
das sagt das gerichtsurteil aus.
nichts anderes!
...weder artikel noch urteil noch krickleraussage verstanden. er hat tancsits nicht vorgeworfen, nazi zu sein, sondern noch immer in deren kategorien zu denken. im übrigen sollten wir vielleicht über den begriff "demokrat" diskutieren angesichts der tatsache, dass Sie den dollfuß-verehrer tancsits (er hat eigene dollfuß-gedächtnis-touren im parlament veranstaltet) für "lupenrein" bezeichnen. wie demokratisch war es denn, dass dollfuß die demokratie abgeschafft hat?
Immer wieder werden christlich-soziale Sympathieträger von "linken Richtern" im Stich gelassen! Dr. Dieter Böhmdorfer war ein Garant für Gleichbehandlung in der Rechtssprechung! Eine Inquisition, wie bei den teuren und sinnlosen Untersuchungsausschüssen! Der Staat muss sparen, auch bei der Demokratie! U-Ausschüsse hindern die Regierung beim Reformieren und kosten unverschämt viel Geld. Das geht doch nicht!!
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