Wien – Die Vereinigung Österreichischer Strafverteidiger hat "erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken" gegen das vom Innenministerium initiierte Anti-Hooligan-Paket. Darüberhinaus wird überhaupt die Sinnhaftigkeit einzelner Maßnahmen, die derzeit noch in Begutachtung sind, infrage gestellt.

Wie berichtet, will die Regierung anlässlich der EURO 2008 eine Meldepflicht für namentlich bekannte Fußballrowdys einführen. Radaubrüder und -schwestern müssen statt eines Matchbesuches einer behördlichen Ladung zu einer Polizeiinspektion Folge leisten, wo sie stundenlang (jedenfalls für Dauer des Fußballspiels) über korrektes Verhalten belehrt werden. Bei Nichtbefolgen setzt es Verwaltungsstrafen oder sogar Festnahmen. Über den Umweg der Belehrung will Innenminister Günther Platter (ÖVP) seine ursprünglich geplante, aber geplatzte "Präventivhaft" für gefährliche Fans doch noch umsetzen.

Rechtsanwalt Richard Soyer bezweifelt nicht nur, dass das eine sinnvolle Maßnahme ist, Hooligans nachhaltig von Gewaltakten abzuhalten. Es ist zu befürchten, dass Zwangsbelehrte danach erst recht "geladen" sind.

Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit kollidiere zudem mit dem verfassungsrechtlich garantierten Freiheitsrechten. Denn auch wenn jemand in der Vergangenheit randaliert habe, sei es wohl unmöglich, eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose hinsichtliche zukünftiger Taten aller registrierten Hooligans zu erstellen. Und: "Betroffene haben keinerlei Verteidigungsrechte", kritisiert Soyer.

Innenminister Platter verteidigte am Freitag das Anti-Hooligan-Gesetz. Am Rande eines Sicherheitsgipfels mit Wiens Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) sagte Platter auf Frage des Standard, dass das Vorhaben vom Verfassungsdienst geprüft und abgesegnet worden sei. Als Innenminister habe er dafür zu sorgen, dass die Fußball-Europameisterschaft friedlich über die Bühne gehen könne. In der heimischen Hooligan-Datei sind derzeit 200 Personen erfasst, rund 900 weitere stehen unter Beobachtung. (Michael Simoner, DER STANDARD Printausgabe 07.07.2007)