Wien - Ephesos ist der österreichischen Wissenschaft lieb und teuer. Vor allem Zweiteres, meint der Rechnungshof (RH). Er deckt in seinem jüngsten Bericht auf: Das altehrwürdige Österreichische Archäologische Institut (gegründet am 1. Oktober 1898), das schwerpunktmäßig an einer Ausgrabung in Ephesos tätig ist, kostet die Steuerzahler viel mehr als eigentlich budgetiert.

Umstritten ist vor allem die Finanzierung der Überdachung der Ausgrabungsstelle: "In Ephesos wurden durch das ÖAI zwischen 1967 und 1986 die Ruinen von sechs auf Terrassen erbauten Wohnhäusern (Hanghäuser 1 und 2) freigelegt. Um diese Ruinen vor Beschädigungen durch Witterungseinflüsse zu schützen, plante das ÖAI im Einvernehmen mit den türkischen Denkmalbehörden die Errichtung eines Schutzbaus. (...) Die Gesellschaft der Freunde von Ephesos (GFE) gab für die im März 1997 geschätzten Projektkosten von insgesamt 2,9 Millionen Euro zunächst eine Verwendungszusage über Sponsorleistungen in Höhe von 1,45 Millionen Euro ab." Für den damals klein scheinenden Rest war der Bund bereit einzuspringen.

Doch es kam anders: Die Drittmittel flossen nicht so recht, die Bau- und Bankkosten stiegen unentwegt. Folge: "Für die Hanghausüberdachung fielen von Ende 1995 bis Ende 2005 Gesamtkosten in Höhe von 7,53 Millionen an. Bis Ende 2007 werden die Gesamtkosten durch auflaufende Zinsen voraussichtlich 7,63 Millionen Euro betragen. Von diesen Gesamtkosten wurden lediglich 20,84 Prozent durch Drittmittel finanziert. Der Bund wird letztendlich 6,04 Millionen Euro (...) tragen."

Bei einem zusätzlichen "Grabungshaus" liegen die Umbaukosten zwar um eine Zehnerpotenz tiefer, dafür fehlten dort die Baubewilligungen: So erließ die türkische Behörde einen Abbruchbescheid. Finanziert wurde der Schwarzbau übrigens - rechtswidrig, wie der RH feststellt - aus Mitteln der Studentenheimförderung.

Teures Unfallspital

Ein näher liegendes Bauprojekt untersuchte der RH in Linz. Dort hat die Unfallversicherungsanstalt AUVA ihr bereits veraltetes, auf Arbeitsunfälle spezialisiertes Unfallkrankenhaus (UKH) an der Blumauer Kreuzung sperren und durch einen Neubau ersetzen müssen. Dieser wurde in der Nähe des bestehenden Allgemeinen Krankenhauses (AKH) errichtet - ausdrücklich um dort Betten in der Unfallchirurgie abzubauen und Synergieeffekte zu lukrieren.

Doch auch bei diesem Bauprojekt kam es anders: "Der Bettenabbau im AKH fand in der Folge nur teilweise statt (30 Betten); die räumliche Kapazität im UKH konnte bisher nicht ausreichend ausgelastet werden (durchschnittliche Bettenauslastung im Jahr 2005 71 Prozent, demgegenüber in der Unfallchirurgie des AKH rund 95 Prozent; geringe Auslastung der OP-Säle im UKH)."

Der Rechnungshof rechnet vor: "Das UKH erbrachte seine Leistungen zu wesentlich höheren Kosten als die Unfallchirurgie des AKHs." Dazu muss man allerdings wissen, dass gerade an einem Industriestandort wie Linz teure Kapazitäten für einen großen Katastrophenfall vorgehalten werden müssen. Was der RH allerdings relativiert: "Die alternative Nutzung freier Kapazitäten wäre zu überprüfen."

Weniger Statistiker

In einem anderen Bereich stellte der Rechnungshof fest, dass die Einsparungsziele zwar personell erreicht wurden, dass aber die Kosten dennoch gestiegen sind. So geschehen bei der Statistik Austria, ehemals Statistisches Zentralamt. Dieses wurde Ende der 1990er-Jahre in eine Bundesanstalt ausgegliedert. Allerdings: "Bei einem veränderten Leistungsspektrum erhöhten sich die finanziellen Gesamtleistungen des Bundes (...)" Den Statistikern attestierte der Rechnungshof eine scharfe Kalkulation: Sie konnten sogar Reserven aufbauen.

Kritik an Gutachtern

Weiters übt der Rechnungshof heftige Kritik an der Gutachtertätigkeit der österreichischen Gerichtsmediziner: Bei der Verrechnung der Leistungen der Sachverständigen, die in den meisten Fällen Universitätsangestellte sind, gibt es laut einem aktuellen Rohbericht zahlreiche Unregelmäßigkeiten, berichtete das ORF- "Mittagsjournal". Kern der Kritik ist die Praxis, dass die Sachverständigen für ihre Tätigkeit extra Honorare beziehen, die Regelung über eine Verrechnung der Nutzung der Institutsausstattung aber dem Staat unnötig teuer kommt. (Conrad Seidl/DER STANDARD, Printausgabe, 4.7.2007)