Die Richter haben in ihrem Spruch einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Online-Anbieter Wettpunkt abgewiesen, der von Malta aus operiert und in Österreich über keine Konzession verfügt. Abgeblitzt ist damit die Internet-Firma Omnia, die über www.zaster.com Quiz-Unterhaltung, aber keine Kasino-Spiele offeriert. Der Gesellschaft wird von Marktteilnehmern ein Naheverhältnis zu Casinos Austria und den Österreichischen Lotterien unterstellt, was von diesen zurückgewiesen wird. Die beiden Platzhirsche, die als einzige Unternehmen in Österreich über eine Glücksspiel-Online-Lizenz verfügen, bekommen den wachsenden Marktdruck in Österreich deutlich zu spüren und verteidigen das Monopol mit Zähnen und Klauen.
Rekurs
Genau genommen hat das Landesgericht den Antrag auf Unterlassung abgewiesen, weil zwischen Omnia und Wettpunkt kein Wettbewerbsverhältnis bestehe. Das findet Omnia-Rechtsanwalt Georg Streit "lebensfremd" und hat Rekurs eingelegt. Brisanter sind freilich die Aussagen vom zuständigen Richter Jörg Iglseder zur EU-Widrigkeit des Monopols: Nach dieser Interpretation könnte jeder Antrag auf Konzessionserteilung im Glücksspielbereich gerichtlich durchgesetzt werden, meint Anwalt Streit. Das Monopol würde damit ohne Gesetzesänderung gesprengt, weil die Gerichte den Vorrang des EU-Rechts anerkennen.
Die freien Anbieter sehen sich dadurch gestärkt, wie Bwin-Anwalt Thomas Talos meint: "Das Gericht folgt damit der Auffassung der Europäischen Kommission, die das Glücksspielgesetz ebenfalls für mehrfach gemeinschaftsrechtswidrig hält. Der österreichische Gesetzgeber ist damit neuerlich aufgerufen, eine EU-konforme Regelung zu schaffen, die auch die Realitäten des Internetzeitalters berücksichtigt."
Einen weiteren Rückschlag erlitten hat Omnia vor dem Wiener Handelsgericht, das einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Bwin abwies. Zudem wurden Werbeeinschaltungen von Bwin und Bet-at-home beim Privatsender ATV vor der Rundfunkbehörde KommAustria erfolglos bekämpft.
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